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Terna-FS, Preis bis März festgelegt

Das Verfahren zur Festlegung der Vergütung der im Besitz der FS befindlichen Stromübertragungsanlagen zur Bestimmung des investierten Nettokapitals, der Abschreibung sowie der laufenden und quellenbezogenen Betriebskosten hat begonnen und endet am 31. März 2015.

Der Ablauf zur Definition der Vergütung des Vermögens von Stromübertragung im Besitz der Fs, al Zur Ermittlung des investierten Nettokapitals wird die laufende und quellenbezogene Abschreibungen und Betriebskosten, ist hat begonnen und endet am 31. März 2015. Das ist es Gesetz im Beschluss der Elektrizitätsbehörde e von Gas, im Hinblick auf das Stromnetz der FS bestimmt für Terna-Gruppe.

Die Arbeit der Behörde wird unterstützt durch eine unabhängige Expertenkommission, zwei von Rse und zwei der Universität Ca' Foscari in Venedig.

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