Stefanel, Abschied vereinbart: hin zur außerordentlichen Verwaltung 13. Juni 2019, 10:27 Uhr | di FIRSTonline-Redaktion | 0 Die Entscheidung beruhte auf der Notwendigkeit, die Beschäftigung zu schützen, und auf der Tatsache, dass die Gläubiger die Vereinbarung mit den Gläubigern abgelehnt hätten