„Schlafende“ Sparkonten: Die Verjährungsfrist beginnt nach 10 Jahren
Die Senatsfinanzkommission billigt ein Gesetz, das den Streit zwischen Banken/Post und Kunden um die Rückgabe der sog. „ruhenden“ Beträge beendet: Das Rückgaberecht gilt für 10 Jahre und danach beginnt die Verjährung