Strom: Ab dem 1. März wurde die Verjährungsfrist für verspätete und Anpassungsrechnungen von 5 auf 2 Jahre verkürzt
Mit dem Beschluss der Energiebehörde zur Verkürzung der Verjährungsfrist von Rechnungen werden Haushalte und Kleingewerbetreibende besser davor geschützt, wegen nicht erfasster Verbräuche durch die Verwalter überhöhte Beträge zahlen zu müssen