Der Bitcoin geht in die Steuererklärung ein

Die Einnahmenagentur hat klargestellt, dass Steuerzahler im Single-Modell auch die Einnahmen aus dem Verkauf und Kauf von Kryptowährungen angeben müssen, die mit einer Ersatzsteuer von 26 % besteuert werden, aber nur, wenn das durchschnittliche Guthaben in der Brieftasche a übersteigt bestimmt…

Ab diesem Jahr ist es möglich, abzugsfähige oder abzugsfähige Ausgaben nach einem unterstützten Verfahren hinzuzufügen: nur ein paar Klicks auf einer vereinfachten Webseite und die Software des Finanzamts aktualisiert das Modell automatisch.