Scheidung: Der Lebensstandard Ihres Ex spielt keine Rolle mehr

Mit einem historischen Urteil stellte die Kassation fest, dass kein „rechtlich bedeutsames oder geschütztes Interesse des Ex-Ehepartners an der Aufrechterhaltung des ehelichen Lebensstandards“ bestehe – es müsse daher lediglich die Unabhängigkeit oder wirtschaftliche Eigenständigkeit gewährleistet werden