Ryanair-Gepäck: Kartellrecht im Feld, untersucht die neuen Kosten
Die Wettbewerbsbehörde hat gegen die Billigairline ein Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob eine „unlautere Geschäftspraxis“ vorliegt. Die Prämisse ist, dass Gepäck als wesentliches Element des Transports betrachtet werden sollte