Verhandlungsunterstützung: Nachrichten gültig ab heute

Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen oder der Beitreibung von Beträgen bis zu 50 Euro ist es obligatorisch, mindestens einen Monat lang eine Schlichtung zwischen den Parteien zu suchen, bevor ein Gerichtsverfahren eingeleitet wird.