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Startup, die Mise vereinfacht die Regeln

Der Erlass vereinfacht den vorherigen Ministerialerlass vom 24. September 2014 und erfüllt gemäß der neuesten Gesetzgebung zu innovativen Start-ups die von Unternehmen geäußerten Bedürfnisse, sowohl in Bezug auf die Liquidität als auch durch die Anerkennung von Ausgaben, die für ein innovatives Start-up inzwischen strategisch geworden sind zu finanzieren und durch die Förderung gewerblicher Schutzrechte.

Neue Wege der Berichterstattung, Erweiterung des Empfängerkreises, Finanzierung von Marketing- und Markenaktivitäten und Verlängerung der Eintragung in das Sonderregister. Dies sind einige der Neuerungen, die durch das im Amtsblatt veröffentlichte Mise-Dekret vom 9. August 2017 eingeführt wurden, das wichtige Änderungen an den Anreizen von Smart&Start Italia einführt, die von Invitalia zur Unterstützung innovativer Start-ups verwaltet werden.

Der Erlass vereinfacht den vorherigen Ministerialerlass vom 24. September 2014 und erfüllt gemäß der neuesten Gesetzgebung zu innovativen Start-ups die von Unternehmen geäußerten Bedürfnisse, sowohl in Bezug auf die Liquidität als auch durch die Anerkennung von Ausgaben, die für ein innovatives Start-up inzwischen strategisch geworden sind zu finanzieren und durch die Förderung gewerblicher Schutzrechte.

Die wichtigsten Neuerungen sind insbesondere die folgenden:

1. Auch Unternehmen, die nicht länger als 60 Monate gegründet wurden, können die Vergünstigungen in Anspruch nehmen

2. Investitionen für Marketing und Webmarketing sind förderfähig

3. Auch Marken können finanziert werden (neben Patenten und Lizenzen) 

4. bei Vorlage nicht empfangsfähiger Rechnungen wird eine weitere Meldemethode eingeführt (sofern die Zahlung innerhalb von 45 Tagen nach Gutschrift der Beträge durch Invitalia bestätigt wurde)

5. bei Personenteams muss die Eintragung in das Sonderregister innovativer Gründungen nicht bei Vertragsunterzeichnung nachgewiesen werden, sondern wird auf den ersten Antrag auf Gewährung von Zuschüssen zurückgestellt.

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