Die ordentliche Gesellschafterversammlung der Snam, die heute tagte, genehmigte die Jahresabschluss von Snam Spa zum 31. Dezember 2024, die mit a endet Gewinn von 1.232.778.680,86 Euro. Dieser Beschluss wurde mit 98,831108 % der abgegebenen Stimmen des bei der Versammlung vertretenen Grundkapitals angenommen. Zum Zeitpunkt der Eröffnung der Versammlung waren 69,224759 % des Aktienkapitals von Snam vertreten.
Snam, Budget und Dividende für 2024 genehmigt
Die Versammlung beschloss außerdem, den Aktionären eine Dividende von 0,1743 Euro je Aktie auf die Aktien, die am Ex-Dividenden-Tag des Kupons Nr. im Umlauf sein werden. 43 (die Juni 23 2025), abzüglich der zu diesem Zeitpunkt gehaltenen eigenen Aktien, zur Begleichung der zuvor vom Verwaltungsrat am 0,1162. November 6 genehmigten Zwischendividende in Höhe von 2024 Euro je Aktie und zur Zuweisung des verbleibenden Gewinns an die Rücklage „Gewinne aus früheren Geschäftsjahren“. Dieser Beschluss wurde mit 99,877043 % der abgegebenen Stimmen des bei der Versammlung vertretenen Grundkapitals angenommen. Die Dividende für das Gesamtjahr beträgt somit 0,2905 Euro je Aktie.. Der Restbetrag der Dividende wird ab dem 25. Juni 2025 ausgezahlt, Stichtag ist der 24. Juni 2025.
Snam, neuer Vorstand: Zehenter Präsident
Anschließend bestätigte die Versammlung den neuen Vorstand: Alexander Zehentner wird der vom Aktionär benannte neue Präsident von Snam sein Cdp-Netzwerke, Eigentümer von 31,3 % des Kapitals, anstelle von Monika von Virgilis. Auch aufgeführt Agostino Scornajenchi, der vom Vorstand zum CEO ernannt wird. Präsident de Virgiliis und CEO verlassen die Gruppe Stefan Venier.
Die Versammlung beschloss außerdem:
- widerrufen für den unerfüllten Teil derErmächtigung zum Erwerb eigener Aktien vom 7. Mai 2024;
- den Erwerb eigener Aktien ermächtigen, die ein- oder mehrmals über einen oder mehrere vom Unternehmen ernannte Primärvermittler für eine maximale Dauer von 18 Monaten ab dem heutigen Datum bis zu einer Höchstgrenze von n durchgeführt werden soll. 120.000.000 Stammaktien von Snam, was ungefähr 3,57 % des gezeichneten und eingezahlten Aktienkapitals entspricht, auch unter Berücksichtigung der bereits im Besitz des Unternehmens befindlichen eigenen Aktien und für eine maximale Auszahlung von 500 Millionen Euro, gemäß den im entsprechenden Beschluss festgelegten Bedingungen, Methoden und Konditionen (einschließlich des Preises);
- genehmigen die Durchführung von Veräußerungshandlungen hinsichtlich aller oder eines Teils der aufgrund desselben Beschlusses erworbenen oder bereits von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien, einmalig oder mehrmals, ohne zeitliche Begrenzung und auch vor Ausschöpfung des Erwerbspotenzials;
- dem Vorstand beraten und überträgt dem Geschäftsführer mit der Befugnis zur Weiterdelegation alle erforderlichen Befugnisse zur Umsetzung der Beschlüsse und zur Bereitstellung von Informationen für den Markt. Dieser Beschluss wurde mit 99,783746 % der abgegebenen Stimmen des bei der Versammlung vertretenen Grundkapitals angenommen.
Die Gründe für den Antrag auf Genehmigung sind folgende:
- Liquidität fördern und die Volatilität des Börsenkurses der Aktien des Unternehmens innerhalb der durch die geltende Gesetzgebung festgelegten Grenzen und gegebenenfalls in Übereinstimmung mit der von der Consob zugelassenen Marktpraxis zur Unterstützung der Marktliquidität zu steuern;
- die Verwendung in möglichen industriellen und finanziellen Projekten, die mit den strategischen Linien des Unternehmens im Einklang stehen, auch durch Tausch, Übertragung, Abtretung oder sonstige Verfügungshandlung über Aktien oder Aktienpaketefür Industrieprojekte oder andere außerordentliche Finanzgeschäfte, die die Übertragung oder Veräußerung eigener Aktien beinhalten;
- Pläne durchführen Anreiz basierend auf dem bestehenden Aktienbesitz des Unternehmens und etwaigen zukünftigen aktienbasierten Vergütungs- und Anreizplänen;
- Steigerung des Shareholder Value auch durch die Verbesserung der Finanzstruktur der Gesellschaft und durch eine etwaige spätere Einziehung der eigenen Aktien ohne Herabsetzung des Grundkapitals unter Beachtung der erforderlichen gesellschaftsrechtlichen Verpflichtungen.