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Steuerschild: 1.5 % Steuer, die in zwei Raten zu zahlen sind

Um Vermögenswerte aus dem Ausland zurückgeben zu können, muss eine „außerordentliche“ Steuer von 1,5 % gezahlt werden – zwei Raten: eine am 16. Februar 2012 und die andere am 16. Februar 2013

Steuerschild: 1.5 % Steuer, die in zwei Raten zu zahlen sind

Für die Zahlung der Steuer für Kapitalrückflüsse aus dem Ausland bleibt bis 2013 Zeit. Die für diesen neuen Steuerschutz vorgesehene, als außerordentliche Steuer vorgesehene Steuer beträgt 1,5 % und muss in zwei Raten gezahlt werden, die erste am 16. Februar 2012 und die zweite am 16. Februar 2013.

Dies wurde mit Artikel 19 des vom Ministerrat erlassenen Dekrets beschlossen.

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