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Verschrottungsmappen 2017: Der Finanzbeamte veröffentlicht die Formulare

Die Steuerbehörde veröffentlicht außerdem einen Leitfaden mit allen Neuigkeiten zur Verschrottung, die durch die kürzlich von der Regierung verabschiedete Steuerverordnung eingeführt wurde.

Die Verschrottung von Ordnern und Benachrichtigungen beginnt. Das Muster für die Einreichung des Mitgliedsantrags für die in den ersten neun Monaten dieses Jahres zum Inkasso anvertrauten Schulden ist auf der Website der Agenzia delle Entrate-Collection verfügbar.

Sie können auch das Muster herunterladen, das für Steuerzahler gedacht ist, die nicht zur Abwrackung zugelassen wurden, weil sie sich nicht an die alten Ratenzahlungspläne gehalten haben, die am 24. Oktober 2016 in Kraft waren: Diese Personen können nun aufgrund der Steuerverordnung einen neuen Antrag auf Mitgliedschaft stellen nimmt sie wieder auf.

Die zweite Möglichkeit besteht auch für Steuerzahler, die sich der ersten Abschaffung angeschlossen haben, aber weder die erste (oder einzige) Rate vom Juli noch die für September vorgesehene Rate gezahlt haben und daher auf die Vergünstigung verzichtet haben: Diese Steuerzahler haben nun die Möglichkeit, innerhalb der nächsten 30 % nachzukommen November wieder in den Genuss der Vorteile der Abwrackung kommen.

Die Agentur der Einnahmen hat einen Leitfaden zu den durch die Steuerverordnung eingeführten Neuerungen veröffentlicht. Hier ist sie.

Verschrottung der Ordner für 2017

Die Verschrottung gilt für Ladungen, die dem Inkassounternehmen vom 1. Januar bis zum 30. September 2017 anvertraut wurden. Wer sich daran hält, muss den Restbetrag der Schulden begleichen, ohne Strafen und Verzugszinsen zu zahlen. Bei Verkehrsstrafen müssen Sie hingegen die Verzugszinsen und die gesetzlich vorgesehenen Zuschläge nicht zahlen. Um beizutreten, muss der Steuerzahler bis zum 15. Mai 2018 seinen Mitgliedsantrag einreichen, indem er das auf dem Portal verfügbare Formular DA-2017 ausfüllt www.agenziaentrateriscossione.gov.it oder in den Filialen der Agentur.

Der DA-2017 kann an den Inkassoschaltern der Agentur der Einnahmen vorgelegt oder, für diejenigen, die über eine zertifizierte E-Mail-Adresse (PEC) verfügen, zusammen mit der Kopie des Ausweises an die PEC-Adresse der Referenzregionaldirektion für Einnahmen der Agentur gesendet werden. Sammlung. Die Liste der regional zertifizierten E-Mail-Adressen ist dem DA-2017-Formular beigefügt und auf dem Webportal veröffentlicht.

Bis zum 30. Juni 2018 muss die Agentur der Einnahmen die Mitteilung mit dem zu zahlenden Betrag und den Zahlungsbelegen auf der Grundlage des vom Steuerpflichtigen im Formular DA-2017 angegebenen Ratenzahlungsplans übermitteln. Das Gesetzesdekret 148/2017 sieht vor, dass Zahlungen in einer einzigen Lösung (Juli 2018) oder in Raten bis zu maximal 5 erfolgen können: zusätzlich zu Juli in den Monaten September, Oktober und November 2018, während die fünfte Rate ist für Februar 2019 geplant.

Bis zum 31. März 2018 sendet die Steuerbehörde dem Steuerpflichtigen per Post eine Mitteilung über die ihr bis zum 30. September 2017 anvertrauten Beträge, für die der entsprechende Zahlungsbescheid noch nicht mitgeteilt wurde.

NEUE CHANCE FÜR ABGELEHNT

Steuerpflichtige, deren Antrag abgelehnt wurde, weil sie mit der Zahlung aller am 31. Dezember 2016 fälligen Raten einer am 24. Oktober 2016 laufenden Verlängerung nicht auf dem Laufenden waren, haben ebenfalls die Möglichkeit, erneut auf die Abwrackung zuzugreifen. Interessierte Steuerpflichtige müssen dies tun Reichen Sie bis zum 31. Dezember 2017 einen neuen Antrag auf Beitritt zur erleichterten Definition ein, indem Sie das auf dem Portal verfügbare DA-R-Modell ausfüllen www.agenziaentrateriscossione.gov.it oder in den Filialen des Finanzamtes.

Jeder, der über eine zertifizierte E-Mail-Adresse (pec) verfügt, kann das DA-R-Modell zusammen mit einer Kopie eines Ausweisdokuments an die pec-Adresse der Referenzregionaldirektion der Steuereinzugsbehörde senden. Alternativ kann der Antrag auf Mitgliedschaft auch durch Abgabe des DA-R-Formulars direkt an die Zweigstellen des Finanzamtes gestellt werden.

Das Dekret Nr. Die Verordnung Nr. 148/2017 legt fest, dass die interessierten Parteien bis zum 31. Mai 2018 die unbezahlten Raten der alten Stundungspläne aus dem Jahr 2016 bezahlen müssen. Die Agentur der Einnahmen muss den Steuerzahlern, die den neuen Antrag auf Mitgliedschaft einreichen, bis zum 31. März 2018 Folgendes zusenden: eine Mitteilung über den Betrag, der sich auf die unbezahlte frühere Schuld bezieht, die bis zum 31. Mai 2018 beglichen werden muss; bis zum 31. Juli 2018 den für die „Verschrottung“ fälligen Gesamtbetrag und die Fristen für die entsprechende Zahlung, die in höchstens drei gleichen Raten erfolgen muss, mit Fristen im September, Oktober und November 2018.

VERLÄNGERUNG BIS NOVEMBER 2017

Wer die für Juli oder September 2017 vorgesehene erste (oder einzige) Rate (gesetzesvertretendes Dekret 193/2016, umgewandelt in Gesetz 225/2016) nicht bezahlt hat, kann diese einhalten und verliert daher nicht die Vorteile, die die erleichterte Definition bietet , Zahlung bis zum 30. November, ohne zusätzliche Gebühren und ohne Mitteilung an die Steuereinzugsbehörde. Zur Zahlung müssen Sie die Belege verwenden, die Sie vom Inkassobüro mit der Mitteilung der fälligen Beträge erhalten haben.

WO ZAHLEN

Dem Steuerzahler stehen mehrere Zahlungskanäle zur Verfügung: das Portal www.agenziaentrateriscossione.gov.it; die EquiClick-App; die Zweigstellen der Steuereinziehungsbehörde, auch durch Aufrechnung von Handelsforderungen gegenüber der öffentlichen Verwaltung (gemäß den im Erlass des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen vom 9. August 2017 festgelegten Verfahren); Bankfilialen und Postämter; Homebanking; die Filialen Sisal und Lottomatica; Tabakläden, die der Banca 5 angeschlossen sind; Bancomat-Filialen (ATM), die sich den CBILL-Diensten angeschlossen haben, und Poste Italiane-Geldautomatenfilialen.

Ab heute auf dem Portal www.agenziaentrateriscossione.gov.it Zusätzlich zu den Formularen finden Steuerzahler kurze Anleitungen zum Ausfüllen, Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen und Informationsseiten zur erleichterten Definition.

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