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Finanzeinkommen, es ist Zeit X: Heute steigt der Satz von 20 auf 26 %, aber nicht für Staatsanleihen

Die Erhöhung beginnt heute und betrifft Zinsen auf Girokonten, Spareinlagen, Aktien, Anleihen, Investmentfonds, Pensionsgeschäfte und einige Kategorien von Lebensversicherungen (anteils- und indexgebunden) - Die Besteuerung von Pensionsfonds und Pip (Individual Pension Plans), die geht von 11 auf 11,5 % – Salvi Bot und Btp

Finanzeinkommen, es ist Zeit X: Heute steigt der Satz von 20 auf 26 %, aber nicht für Staatsanleihen

Die Zinserhöhung auf Finanzerträge von 20 auf 26 % hat heute um Mitternacht begonnen. Interessen sind interessiert an Girokonten, auf Spareinlagen aber auch weiter AktionenBandeInvestmentfondsRepo und einige Kategorien von Lebenspolitik (die Einheiten und der Index sind verknüpft). Ausgenommen sind Staatsanleihen und Postsparbriefe, deren Satz bei 12,5 % bleibt. 

Die Steuer steigt leicht an Pensionsfonds und Pips (Individuelle Rentenpläne), die von 11 auf 11,5 % steigen. Es wird jedoch der bereits vor der Besteuerungsänderung angefallene Ertrag berücksichtigt. Das heißt, der Zinsanteil des ersten Halbjahres 2014 wird mit 20 % besteuert, während der Zinsanteil des zweiten Halbjahres der neuen Besteuerung von 26 % unterliegt. 

Ähnliche Behandlung für durch Anleihen garantierte Renditen, während für i Dividenden der Zeitpunkt ihrer Zahlung gilt auch für das Jahr 2014 (sowie für die Rücknahme von Investmentfondsanteilen) als Nachweis. Seit 2015 haben wir komplett auf die neue Besteuerung umgestellt. 

Für Kapitalgewinne aus Wertpapieren (Aktien, Anleihen und Derivate) gibt es nämlich noch eine weitere Wahl die Befreiung, ein Verfahren, das es Ihnen ermöglicht, den alten Steuersatz für die Zahlung von Kapitalertragsteuern bis zum 30. Juni zu nutzen. 

Um es zu verwenden, müssen Sie es bis zum 30. September 2014 beantragen, sofern zwischen dem 30. Juni und dem Datum des Antrags keine Bewegungen innerhalb des Dossiers vorgenommen wurden. Eine weitere Einschränkung besteht darin, dass das Verfahren ohne Auswahlmöglichkeit für alle Titel im Dossier gilt.

Allerdings handelt es sich hierbei um ein optionales Verfahren, bei dem Sie wählen können, dass 20 % des bis zum 30. Juni 2014 angefallenen Ertragsanteils sofort abgezogen werden, auch wenn die Wertpapiere noch nicht verkauft wurden. Bei einem späteren Verkauf wird nur der nach dem 26. Juli 2014 angefallene Teil mit XNUMX % versteuert.

Im Allgemeinen ist heute jedoch der letzte Tag, an dem die alten Rechtsvorschriften in Anspruch genommen werden können: Ein Rundschreiben der Agentur für Einnahmen bestimmte dies für Verträge, die heute bis Mitternacht geschlossen wurden der Satz von 20 % gilt unabhängig vom Zahlungsdatum.

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