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Noteinkommen 2021: Fragen sind unterwegs, so geht's

Ab dem 7. April ist es möglich, den Antrag auf den Bezug des Noteinkommens 2021 zu stellen - Hier die erforderlichen Voraussetzungen und alle Hinweise

Noteinkommen 2021: Fragen sind unterwegs, so geht's

Ab heute, Mittwoch, 7. April, und bis Freitag, 30. April, ist dies möglich Antrag auf Noteinkommen 2021, die im Unterstützungsbeschluss vorgesehene „außergewöhnliche Einkommensstützungsmaßnahme“. 

NOTEINKOMMEN 2021: DIE BEGÜNSTIGTEN

Nach der Anweisungen von INPS, wird das Noteinkommen 2021 für drei Monate – März, April und Mai – Familien zuerkannt, die aufgrund des Covid-19-Notfalls in Schwierigkeiten geraten, sofern sie gemeinsam bestimmte wirtschaftliche, Kapital- und Einkommensanforderungen erfüllen. Der Rote wird auch an diejenigen vergeben, die zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 28. Februar 2021 den Erhalt von NASpI und DIS-COLL eingestellt haben und über einen gültigen gewöhnlichen oder aktuellen Indikator für eine gleichwertige Wirtschaftslage (ISEE) verfügen, der 30 Euro nicht übersteigt. " In diesem Fall - präzisiert das INPS - wird die Maßnahme, die in Höhe von 400 Euro pro Monat und immer für die Monate März, April und Mai 2021 gezahlt wird, mangels Anspruch auf die in Absatz genannte Leistung fällig 1 und alternativ Jetzt".

NOTFALLEINKOMMEN 2021: WIE KANN MAN SICH BEWERBEN?

Die Bewerbung muss ausschließlich online erfolgen. Es gibt zwei Methoden: 

  • il INPS-Websitedurch Authentifizierung mit PIN, SPID, National Service Card und Electronic Identity Card;
  • Patronatsinstitute.

Um sich zu bewerben, muss der Antragsteller im Besitz einer gültigen DSU sein.

DIE ANFORDERUNGEN AN DIE REM

Noteinkommen werden Haushalten anerkannt, die zum Zeitpunkt der Antragstellung folgende Voraussetzungen gemeinsam erfüllen:

  • der Antragsteller muss regelmäßig sein wohnhaft in Italien zum Zeitpunkt der Antragstellung;
  • im Februar 2021 die Wert des Familieneinkommens sie muss niedriger sein als die Schwelle, die der Höhe der Leistung entspricht, die im Falle einer in DSU angegebenen Miete um ein Zwölftel des Jahresbetrags derselben erhöht wird;
  • In der 2020 Wert des Familienvermögens muss weniger als 10 Euro betragen. „Diese Schwelle erhöht sich um 5.000 Euro für jede Komponente nach dem ersten und bis zu maximal 20.000 Euro. Die Schwelle und die Obergrenze erhöhen sich um 5.000 Euro für jedes schwerbehinderte oder nicht selbstständige Mitglied“, präzisiert das INPS. 
  • Il ISEE-Wert muss weniger als 15 Euro betragen.

DIE SUMME

Gemäß den Bestimmungen beginnt die Höhe jeder Beihilfe bei mindestens 400 Euro und reicht bis zu 800 Euro pro Monat und Familie. Die genaue Zahl wird anhand der Parameter der Einkommensäquivalenzskala der Staatsbürgerschaft ermittelt. Der Multiplikator kann 2,1 erreichen, wenn schwerbehinderte oder nicht autarke Personen im Haushalt leben. In diesem Fall kann die Höhe des monatlichen Freibetrags bis zu 840 Euro betragen.

UNVEREINBARKEIT

Das Rem ist nicht kompatibel:

  • mit COVID-Vorteilen;
  • mit Rentenleistungen, direkt oder indirekt, mit Ausnahme der ordentlichen Invalidenrente und der zivilen Invalidenrente;
  • mit Einkünften aus unselbstständiger Arbeit, deren Gesamtbruttogehalt höher ist als die Höchstgrenze des Familieneinkommens, ermittelt in Bezug auf die Zusammensetzung des Kerns;
  • mit der zum Zeitpunkt der Antragstellung erhaltenen Einkommens- und Staatsbürgerschaftsrente.

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