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Pir auch für Renten

DER VORSCHLAG VON ASSOPREVIDENZA: Lassen Sie uns die Bestimmung verbessern, damit Funds and Casse auch die derzeit individuellen PIRs gewinnbringend nutzen können - Corbellos positive Meinung zur neuen Steuerregelung, die im Haushaltsgesetz vorgesehen ist: "Italien näher an Europa"

Die im Haushaltsgesetz 2017 für Rentenfonds und Sozialversicherungsfonds vorgesehene Steuererleichterung für Einkünfte aus Investitionen in die Realwirtschaft stellt Assoprevidenza dar ein nützlicher Schritt für das Land. „Mit dieser Bestimmung – sagte Präsident Sergio Corbello heute bei einem Treffen mit Journalisten – werden einerseits wichtige Ressourcen in die produktive Wirtschaft gelenkt, andererseits nähern wir uns einer europäischen Steuergesetzgebung, die keine Besteuerung von Rentenrückflüssen vorsieht Fonds und professionelle Fonds".

Das Gesetz 232/2016 sieht eine steuerliche Vorzugsregelung für die daraus erzielten Einkünfte von Pensionsfonds und professionellen Sozialversicherungsträgern vor Investitionen in Aktien oder Anteile von in Italien ansässigen Unternehmen oder in der Europäischen Union, aber mit einer Betriebsstätte in Italien.

Anlagen können direkt oder über kollektive Vermögensverwaltungsinstrumente wie Investmentfonds oder SICAVs erfolgen, die ebenfalls in Italien oder in der EU ansässig sein müssen. Die Investitionen müssen mindestens 5 Jahre aufrechterhalten werden.

Der maximale Anteil des steuerbefreiten Vermögens beträgt 5 %, berechnet auf den 31. des Vorjahres. Unter diesem Gesichtspunkt wäre auch die mögliche Nutzung von PIRs durch Pensionskassen und professionelle Fonds interessant, was den Zugang von Pensionsinvestoren zur Realwirtschaft vereinfacht. Bei dieser Hypothese handelt es sich um einen gesetzgeberischen Eingriff
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