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Renten: Über 3.500 Euro kehrt die Strafe für vorzeitiges Ausscheiden zurück

Über die gleiche Schwelle hinaus wird für Rentner unter 66 Jahren auch das teilweise Verbot der Kombination von Einkommen und Sozialversicherungsgeld zurückkehren.

Renten: Über 3.500 Euro kehrt die Strafe für vorzeitiges Ausscheiden zurück

Die Rentengrenze ist auf Quoten festgelegt 3.500 Euro brutto, gleich dem Siebenfachen des INPS-Minimums. Wer jeden Monat einen Scheck über dieser Schwelle einlöst, bleibt es auch weiterhin bestraft, wenn er beschließt, sich vorzeitig von der Arbeit zurückzuziehen. Nicht nur das: über 3.500, für Rentner, die unter 66 sind, die teilweises Verbot der Kumulierung von Einkommen und Sozialversicherungsbeiträgen. Dies wären die letzten beiden Änderungen, die die Regierung in das Rentenkapitel des Stabilitätsgesetzes von 2015 aufzunehmen beabsichtigt.

Die erste Neuheit würde teilweise korrigieren a Pd Änderung des Manövers Ende November vom Haushaltsausschuss des Repräsentantenhauses genehmigt. Die Novelle hat einen der Eckpfeiler der Fornero-Reform vollständig aufgehoben, nämlich die Bestrafung derjenigen, die sich nach Erreichen von 42 Jahren und einem Monat Beitragszahlungen dafür entscheiden, sich aus der Arbeitswelt zurückzuziehen, obwohl sie noch nicht 62 Jahre alt sind. 

Das derzeit gültige Gesetz sieht vor, dass – unbeschadet der Beitragspflicht – für Personen, die vor Vollendung des 62. Lebensjahres in den Ruhestand treten, eine Kürzung der Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von jährlich 1 % in den ersten beiden Jahren und 2 % in den Folgejahren, eine Strafe, die auf 6 % ansteigt, zu erleiden ist. für diejenigen, die ihre Arbeit vier Jahre vor Erreichen der Altersgrenze verlassen. 

Im Wesentlichen stellt die bereits in Montecitorio verabschiedete Änderung die vor der Reform der Monti-Regierung geltende Regel wieder her, die festlegt, dass 42 Jahre und ein Beitragsmonat ausreichen, um unabhängig vom Alter in den Ruhestand zu treten, ohne dass die Zulage gekürzt wird. Nun aber scheint die Exekutive auf einen teilweisen Rückzug ausgerichtet zu sein, mit dem Ziel, die Strafen für diejenigen, die die Grenze von 3.500 Euro brutto im Monat überschreiten, wieder einzuführen.  

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