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Strom, Gas, Wasser: Neue Erweiterung für säumige Kunden

Die Energiebehörde hat eine neue Verlängerung für Haushaltskunden eingerichtet, die mit der Zahlung ihrer Strom-, Gas- und Wasserrechnung in Verzug geraten sind. Führungskräfte können keine Abordnungen durchführen

Strom, Gas, Wasser: Neue Erweiterung für säumige Kunden

Noch eine Erweiterung. Die Arera (Regulierungsbehörde für Energie, Netze und Umwelt) hat bis zum 17. Mai die Sperre für die Abschaltung säumiger Nutzer von Wasser, Strom, Gas verlängert. Die Frist zum 3. Mai wird um zwei Wochen verlängert, aber am Ende müssen wir zahlen. Wie bereits mitgeteilt, können Lieferschulden in Raten beglichen werden. Das hat die Arera weiter präzisiert der Lieferstopp betrifft nur Haushaltskunden, nicht Gewerbe und Industrie. Sektoren, die, wie gesagt werden muss, unter der Wiederaufnahme oder anderweitigen Aufnahme von Aktivitäten in der Überschneidung nationaler und regionaler Post-Covid-19-Maßnahmen leiden.  

Die Entscheidung wurde „im Einklang mit den erneuerten Regierungsmaßnahmen zur Eindämmung der Epidemie und nach den ersten Ergebnissen der Überwachung der potenziellen finanziellen Auswirkungen der eingeführten Maßnahmen auf die verschiedenen Sektoren“ getroffen. Die Behörde unter dem Vorsitz von Stefano Besseghini gewährleistet weiterhin den angemessenen Schutz von Kunden und Privatnutzern. Durch die Verschiebung soll die finanzielle Tragfähigkeit der Interventionen für die gesamte Energie- und Umweltversorgungskette gewährleistet werden. Dienstleistungsunternehmen werden de facto Teil einer wirtschaftlichen Erholung nach einer Krise, die Familien sehr stark getroffen hat. Wird Mitte Mai in Ordnung sein?   

Die Bestimmungen betreffen alle inländischen Strom- und Gaskunden mit einem Jahresverbrauch von bis zu 200.000 fm/Jahr (Normkubikmeter pro Jahr). Keine Verbrauchsbegrenzungen für Wasserversorgungsnutzer. Nach dem 17. Mai können Unternehmen Mahnverfahren aktivieren. Angesichts der allgemeinen Situation im Land wird es nicht einfach sein, die Rechnungen einzutreiben. Allerdings ist, wie gesagt, eine Ratenzahlung ab den in den Vorschriften der jeweiligen Sektoren Strom, Gas, Wasser festgelegten Kündigungsfristen für säumige Personen unter Ausschluss von Verzugszinsen vorgesehen.

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