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Wettbewerbsrecht, grünes Licht vom Senat: Es war soweit

Die Bestimmung wird in dritter Lesung in die Kammer zurückkehren, scheint aber endlich dem Ziel nahe zu sein - Nachrichten für Versicherungen, Telefone, Apotheken, Rechnungen und die Post.

Der Senatssaal gibt mit 158 ​​Ja-, 110 Nein- und einer Enthaltungsstimme grünes Licht für den Gesetzentwurf zur Umsetzung des Wettbewerbserlasses, für den die Regierung um ein Vertrauensvotum gebeten hat. Die Bestimmung, die zwei Jahre lang ins Stocken geraten war, wird der Kammer in dritter Lesung zur endgültigen Annahme vorgelegt.

Hier sind die wichtigsten Änderungen, die genehmigt wurden:

- LEISTUNG 

Ab dem 2018. Juli XNUMX wird das Regime des „verstärkten Schutzes“ auf den Gas- und Strommärkten aufgehoben. Für das Licht wird a eingeführt "Sicherungsdienst" für Familien und auch für kleine oder mittlere Unternehmen (Personen mit weniger als 50 Mitarbeitern und weniger als 10 Millionen Umsatz).

- VERSICHERUNG

Die wichtigsten Änderungen betreffen die Kfz-Haftpflichtversicherung, wobei Versicherungsagenten den Autofahrern alle Tarife der Versicherungsunternehmen, für die sie arbeiten, „auf transparente und vollständige Weise“ mitteilen müssen, damit die Person den günstigsten auswählen kann. Diese Tarife (die berühmten „Prämien“) werden aus den offiziellen Datenbanken des Versicherungsaufsichtsinstituts IVASS und des Entwicklungsministeriums abgerufen. Der Kunde erklärt schriftlich, dass er so viele Informationen wie möglich erhalten hat. Ohne diese Unterschrift kann der Versicherungsvertrag gekündigt werden. Niedrigere Preise werden garantiert an den Autofahrer, der der Versicherungsgesellschaft erlaubt: 1) den Gesundheitszustand des versicherten Fahrzeugs zu überprüfen; 2) Anbringen einer "Black Box" am Auto, die die Verantwortlichkeiten im Falle eines Unfalls rekonstruieren kann; 3) eine Vorrichtung anzubringen, die verhindert, dass die Person den Motor startet, wenn sie zu viel getrunken hat. Was die Verlängerung von Versicherungspolicen anbelangt, heißt es im Gesetz, dass „Sachversicherungen aller Art nach Ablauf nicht stillschweigend verlängert werden können“.

- TELEFON

Beschränkungen der Kosten für den Betreiberwechsel, für die die Unternehmen keine Ausstiegskosten verlangen können, die höher sind als die „tatsächlich angefallenen Kosten“, und die Höhe dieser Kosten der Kommunikationsgarantin (AgCom) mitteilen werden. Der Vertrag – wenn er Werbeangebote für Dienstleistungen oder Waren enthält, wie z. B. „Sie abonnieren und wir geben Ihnen auch ein Mobiltelefon“ – darf keine „Laufzeit von mehr als 24 Monaten“ haben. Ein weiterer Druck auf unerwünschte Abonnementdienste: Der Verbraucher muss den Abonnementdiensten eine „ausdrückliche und dokumentierte“ Zustimmung erteilen die vom selben Betreiber sowie von Drittfirmen aktiviert werden.

– TOURISMUS

Hotels können Kunden bessere Angebote machen als Online-Buchungsseiten wie Booking oder Expedia.

– APOTHEKEN

Apotheken können auch Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit beschränkter Haftung angehören; aber unter den Mitgliedern dürfen keine Ärzte, Arzneimittelhersteller und wissenschaftliche Vertreter sein. Diese Subjekte „können direkt oder indirekt nicht mehr als 20 % der Apotheken kontrollieren, die auf dem Gebiet derselben Region oder autonomen Provinz existieren“.

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