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Mehrwertsteuer: Von der EU vorübergehend ok nach Italien bei geteilter Zahlung

Die Europäische Kommission hat vorübergehend grünes Licht für die von Italien beantragte „Split Payment“ für die Mehrwertsteuer gegeben, die vom Ecofin einstimmig genehmigt werden muss.

Mehrwertsteuer: Von der EU vorübergehend ok nach Italien bei geteilter Zahlung

Die Europäische Kommission hat vorübergehend grünes Licht für die von Italien beantragte „Split Payment“ für die Mehrwertsteuer gegeben, die vom Ecofin einstimmig genehmigt werden muss. Es handele sich um eine „vorläufige“ Entscheidung, erklärte die finanzpolitische Sprecherin.

Die italienische Bestimmung sieht vor, dass öffentliche Verwaltungen, auch wenn sie keine Mehrwertsteuerpflichtigen sind, verpflichtet sind, die ihnen von den Lieferanten in Rechnung gestellte Steuer direkt an die Staatskasse abzuführen. Grundsätzlich behält die öffentliche Verwaltung bei Erhalt einer Rechnung die Mehrwertsteuer ein und führt sie direkt an das Finanzamt ab. 

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