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Ischia, Generali: Vergünstigungen für vom Erdbeben betroffene Kunden

Die in Italien tätigen Konzerngesellschaften (Generali Italia, Alleanza Assicurazioni und Genertel/Genertellife) haben Konzessionen für ihre Kunden mit Wohnsitz in den Gemeinden Ischia, Casamicciola, Serrara Fontana, Lacco Ameno, Barano d'Ischia und Forio festgelegt.

Ischia, Generali: Vergünstigungen für vom Erdbeben betroffene Kunden

Generali Country Italia hat eine Reihe von Konzessionen eingeführt, um seinen Kunden zu helfen, die in den vom Erdbeben auf Ischia betroffenen Gebieten leben. Die Eingriffe umfassen die Aussetzung, Verlängerung und Stundung der Prämien.

Im Einzelnen haben die in Italien tätigen Unternehmen – Generali Italia, Alleanza Assicurazioni und Genertel/Genertellife – Konzessionen für ihre Kunden mit Wohnsitz in den Gemeinden Ischia, Casamicciola, Serrara Fontana, Lacco Ameno, Barano d'Ischia, Forio festgelegt.

Darüber hinaus hat Generali Italia zur schnellen Bearbeitung von Schadensfällen die gebührenfreie Nummer 800 867 222 für durch das Erdbeben geschädigte Vertreter und Kunden zur Verfügung gestellt, die für Informationen und Schadensmeldungen bestimmt ist.

DER VORTEILSPLAN

Wenden Sie sich an die Vertretungen von Generali Italia und Alleanza Assicurazioni in der Region oder rufen Sie Genertel unter der gebührenfreien Nummer 800.20.20.20 oder Genertellife unter der gebührenfreien Nummer 800.20.20.90 an, um die folgenden Ermäßigungen zu beantragen.

Im Rahmen der Nicht-Motorschadendeckung wird Folgendes bereitgestellt:
– Aussetzung der Prämienzahlung und der Versicherungsgarantie für die Zeit, die zur Wiederherstellung der versicherten Sachen erforderlich ist;
– ausnahmsweise Erstattung des gezahlten und nicht in Anspruch genommenen Versicherungsprämiensatzes;
– Verlängerung der Prämienzahlungsfrist auf 60 Tage für die zwischen dem 21. August 2017 und dem 30. November 2017 fälligen Raten.

Für Autos und Motorräder:
– Aussetzung der Police: Möglichkeit der Aussetzung des Versicherungsschutzes. Bei Motorrädern wird der Versicherungsschutz auch ohne entsprechende Aussetzungsklausel ausnahmsweise mit einem manuellen Verwaltungsverfahren ausgesetzt;
– Wegfall der Gefahr der Zerstörung des Fahrzeugs. In diesem Fall wird die gezahlte und nicht verwendete Prämie abzüglich Steuern und Abgaben an den NHS zurückerstattet. Die Erstattung der gezahlten und nicht in Anspruch genommenen Prämie für Nebenbürgschaften ist ebenfalls vorgesehen, immer ohne Steuern;
– Verlängerung der Prämienzahlungsfrist auf 60 Tage für Ratenzahlungen vom 22. August bis 30. November 2017.

Bei Lebensversicherungen:
– alle Prämienraten von Lebensversicherungen mit Jahresprämie und laufenden Prämien, die zwischen dem 22. August und dem 31. Dezember 2017 auslaufen, können ohne Verzinsung um 6 Monate gestundet werden;
– Reaktivierungen: Zinsen werden nicht auf alle Policen-Reaktivierungen erhoben, die im Jahr 2017 stattfinden;
– Nullung der Zusatzfraktionierung für das ganze Jahr 2017 für Ratenänderungswünsche bei Lebensversicherungen;
– Abschaffung der Rückkaufsstrafen und Pro-rata-temporis-Neubewertung für alle Anträge auf vollständigen Rückkauf von Lebensversicherungen für das gesamte Jahr 2017 ab dem heutigen Datum;
– Sonderdarlehen mit Anwendung des Retrozessionssatzes abzüglich der einbehaltenen Rendite für alle Darlehensanträge auf Lebensversicherungspolicen, die von heute bis zum 31. Dezember 2017 gestellt werden.

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