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Auto-Incentives: Buchungen ab 2. August

Ab dem 2. August um 10 Uhr können auf der Plattform des Ministeriums für Wirtschaftsförderung Anreize für den Kauf emissionsarmer Neufahrzeuge gebucht werden

Auto-Incentives: Buchungen ab 2. August

nach die Erweiterung, kommt die Refinanzierung von 350 Millionen Euro für den Automobilfonds, der für den Kauf von Fahrzeugen mit niedrigem CO2-Ausstoß gilt. Davon entfallen 40 Millionen auf Gebrauchtwagen, Benziner oder Diesel, mindestens in der Euro-6-Klasse und mit einem CO160-Ausstoß von bis zu 2 g/km.

Wer ein vor Januar 2011 zugelassenes oder im Beantragungszeitraum des Ökobonus zehn Jahre altes Auto verschrottet, kann die Prämie in Anspruch nehmen.

Ab dem 2. August um 10 Uhr ist es jedoch möglich, zu buchen Plattform beim Wirtschaftsförderungsministerium die Kaufanreize für emissionsarme Neufahrzeuge bis 135 g/km CO2, mit und ohne Verschrottung, während ab 5. August die Vergünstigungen für Nutz- und Sonderfahrzeuge beantragt werden können.

Insbesondere die 350 Millionen Euro, die den Automobilfonds refinanzieren, teilen sich wie folgt auf:

  • 200 Millionen, um ausschließlich durch Verschrottung Fahrzeuge mit Emissionen zwischen 61-135 g/km CO2 zu kaufen. Der Beitrag beträgt 1.500 Euro;
  • 60 Millionen, um den Extrabonus zu erhalten und Fahrzeuge mit Emissionen zwischen 0-60 g/km CO2 zu kaufen. Der Beitrag beträgt 2.000 Euro mit Verschrottung und 1.000 ohne;
  • 50 Millionen für den Kauf von Nutz- und Sonderfahrzeugen, davon 15 Millionen ausschließlich für Elektrofahrzeuge. Zu den Neuerungen des Dekrets Sostegni bis gehört die Möglichkeit, diesen Fahrzeugtyp bereits ab dem 25. Juli 2021 mit Finanzierungsleasing zu erwerben. Die im Haushaltsgesetz 2021 vorgesehenen Beiträge bleiben unverändert und damit buchbar auf Basis der „Total Ground Mass – MTT“ und Stromversorgung;
  • 40 Millionen für den Kauf von gebrauchten Fahrzeugen der Klasse M1, mit einer Klasse nicht unter Euro 6 und Emissionen von bis zu 160 g/km CO2. Anerkannt wird ein Beitrag von bis zu 2.000 Euro, berechnet nach dem Emissionsband. Um den Beitrag in Anspruch nehmen zu können, muss ein anderes älteres Fahrzeug verschrottet werden.

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