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Der Ministerrat billigt den Gesetzentwurf zur Überschuldung von KMU und Haushalten

Der vom Ministerrat gebilligte Gesetzentwurf zur Überschuldung – Ziel ist es, die Konsumgüterausgaben kleiner und mittlerer Unternehmen zu stimulieren und so die Binnennachfrage anzukurbeln – Die Vereinbarung ist nicht mehr bindend – Die Schwelle wurde auf 60 % der Kredite gesenkt vorgesehen, um eine Einigung zwischen den Parteien zu erzielen.

Nach dem heutigen Treffen der Ministerrat hat eine Notiz herausgegeben, in der sie bekannt gibt, dass sie auf Vorschlag des Justizministers einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes vom 27. 2012, auf Überschuldung.

Das Ziel dieser Bestimmung, deren Notwendigkeit sich aus der Wirtschaftskrise ergibt, die das Land getroffen hat, ist es die Schwierigkeiten des Schuldners zu beheben, der Verpflichtungen zu Zwecken eingegangen ist, die nichts mit seinem Unternehmen zu tun haben, wodurch die Möglichkeit, auch von der Insolvenz zu profitieren, erweitert wird Personen, die vom Insolvenzrecht ausgenommen sind, d. h. Familien, kleine und mittlere Unternehmen und Kleinstunternehmen. Das ultimative Ziel besteht darin, auf diese Weise die Ausgaben für Konsumgüter und Investitionen von KMU zu stimulieren.

Dieses neue Instrument zur Konfliktbearbeitung ist darüber hinaus iim Einklang mit den Gesetzen der Mitgliedsstaaten der Eurozone, die bereits mit Verfahren dieser Art ausgestattet sind.

Die Anmerkung fasst die wichtigsten Änderungen des Gesetzentwurfs zusammen: die Verpflichtung aus der Vereinbarung zwischen dem Schuldner und den Gläubigern erlischt, und auch Gläubiger, die sich nicht an die Vereinbarung halten, können vor Gericht den Auswirkungen des Verfahrens unterliegen, ebenso wie privilegierte Gläubiger.

Es kommt auch die Schwelle für das Erreichen einer Einigung von 70 % auf 60 % der Credits gesenkt zwischen Nicht-Verbraucher-Schuldner und Gläubigern eingeführt und ein neues Verfahren eingeführt, das es erforderlich macht, dass der Schuldner-Verbraucher einen Plan vorlegt, der unter Mitwirkung eines speziellen Krisenbeilegungsgremiums erstellt wurde, das die Durchführbarkeit des Schuldners bewertet und garantiert Umstrukturierungsplan.

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