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Rauchen und Zigaretten: Ab morgen neue Verbote und grünes Licht für die schockierenden Bilder auf den Packungen

Europäische Richtlinie und Verordnung zum Tabak legen neue Beschränkungen fest: Rauchverbot im Freien in der Nähe bestimmter sensibler Orte; im Auto, wenn Minderjährige oder schwangere Frauen anwesend sind; Verschärfung des Verkaufs an Minderjährige - Strafen von bis zu 300 Euro für diejenigen, die Kippen auf den Boden werfen - Hier ist die Liste der Neuigkeiten

Rauchen und Zigaretten: Ab morgen neue Verbote und grünes Licht für die schockierenden Bilder auf den Packungen

Schluss mit dem Rauchen. Ab morgen, 2. Februar, beginnt die Gesetzesdekret über Tabak die die europäischen Richtlinien umsetzt und die Beschränkungen für Raucher verschärft und außerdem grünes Licht für Schockbilder auf Zigarettenschachteln gibt, um das Bewusstsein für die Folgen des Rauchens zu schärfen (Bilder, die mindestens 65 % der Fläche der Packung einnehmen). .

Hier sind die wichtigsten eingeführten Regeln:

- Im Freien darf nicht geraucht werden in der Nähe von Schulen, Krankenhäusern, Universitäten. Auch verboten in macchina, sowohl für den Fahrer als auch für die Passagiere, wenn sich Minderjährige oder schwangere Frauen an Bord befinden.

Verkaufsbeschränkungen für Minderjährige: Wer gegen das Verbot verstößt, wird mit einer Geldstrafe von 500 bis 3.000 Euro bestraft und sein Führerschein wird für 15 Tage entzogen. Im Wiederholungsfall erhöht sich das Bußgeld von 1.000 auf 8.000 Euro und die Fahrerlaubnis wird entzogen.

verboten die Aufnahme in den Tabak von Additive wie Vitamine, Koffein oder Taurin und charakteristische Aromen.

Elektronische Zigaretten: Eine Mitteilung des Herstellers an das Gesundheitsministerium ist obligatorisch und enthält die Liste aller im Produkt enthaltenen Inhaltsstoffe, die toxikologischen Daten, die Beschreibung des Produktionsprozesses usw. Während den Nachfüllungen ein „Flyer“ mit Gebrauchsanweisungen, Liste der Bestandteile und Warnungen vor schädlichen Wirkungen beiliegen sollte.

Verboten der Verkauf von Paketen aus zehn Zigaretten.

– Beschränkung des Verkaufs von loser Tabak: nicht mehr als 30 Gramm. 

– Übrigens Gesetzentwurf zur grünen Wirtschaft Es gibt auch hohe Geldstrafen für diejenigen, die Zigarettenstummel wegwerfen (oder Kaugummi oder Quittungen) an Land: 30 bis 300 Euro.

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