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Umsatzsteuer, Konzernumsatzsteuer 2017: Weisungen der Agentur für Einnahmen

Die Wahl muss mit der bis zum 28. Februar einzureichenden Mehrwertsteuererklärung mitgeteilt werden, aber auch Mitteilungen mit dem alten Mehrwertsteuermodell 26 werden nur für dieses Jahr akzeptiert.

Für 2017 ist es weiterhin möglich, die Mehrwertsteuergruppe zu wählen (nicht zu verwechseln mit die neuen Mehrwertsteuergruppen) durch Übersendung des bereits in der Vergangenheit verwendeten Formulars (MWST 26-Formular) alternativ zur Angabe in der Umsatzsteuer-Jahreserklärung 2017. Ausübung der Option ausschließlich in der Umsatzsteuer-Jahreserklärung. Das Formular MwSt. 2018 kann weiterhin verwendet werden, um nur die Änderungen mitzuteilen, die im Laufe des Jahres in Bezug auf die beim Beitritt zur Regelung angegebenen Daten aufgetreten sind.

NEUIGKEITEN IM HAUSHALTSRECHT FÜR DIE MWST-GRUPPENOPTION

„Im Hinblick auf die Vereinfachung der Pflichten – schreibt der Finanzbeamte – sieht das Haushaltsgesetz 2017 vor, dass die Muttergesellschaft oder Handelsgesellschaft der Agentur der Einnahmen die Wahl der Gruppensteuerzahlung nicht mehr mit einem gesonderten Formular (MWST-26-Formular), sondern direkt mitteilt in der jährlich vorgelegten Umsatzsteuererklärung des Kalenderjahres, ab dem er das Wahlrecht auszuüben beabsichtigt. Nach dieser Neuerung wurde der entsprechende VG-Rahmen in das am 2017. Januar genehmigte Mehrwertsteuerformular 16 eingefügt.

DOPPELTE STRECKE FÜR 2017

Bereits zum 28. Januar dieses Jahres muss daher "die Wahl durch die bis zum 2017. Februar vorzulegende Umsatzsteuererklärung mitgeteilt werden - schließt die Finanzverwaltung - ausschließlich für dieses erste Jahr der Anwendung der neuen Regeln, jedoch unter Berücksichtigung Da einige Gruppen die Wahl bereits mit den bisherigen Methoden hätten treffen können, gelten auch Mitteilungen über die Option für 26 mit dem Formular MwSt. 2018 als gültig.Ab XNUMX wird die Mitteilung über die jährliche MwSt.-Erklärung die einzige Möglichkeit sein, die Option zu wählen ".

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