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FISCO - obligatorisch online F24: Folgendes ändert sich ab dem XNUMX. Oktober

LEITFADEN DER EINNAHMENAGENTUR – Ab dem 24. Oktober ist in einigen Fällen die Nutzung des F24-Telematikmodells über die Online-Dienste „F24web“ oder „F24online“ obligatorisch. – Es besteht die Möglichkeit, autorisierte Vermittler zu kontaktieren oder die Internetbanking-Dienste von zu nutzen die angeschlossenen Vermittler – Aber das Papier FXNUMX (für einige) überlebt.

FISCO - obligatorisch online F24: Folgendes ändert sich ab dem XNUMX. Oktober

Neuzugänge fürF24. Ab dem XNUMX. Oktober müssen Bürger und Unternehmen es nutzen Das Telematikmodell, nicht mehr auf Papier, über die Online-Dienste der Finanzverwaltung („F24web“ oder „F24online“ über die Kanäle Fisconline oder Entratel). L'Verpflichtung, eingeführt durch Dekret 66/2014, wiederum umgewandelt durch Gesetz 89/2014, Grüße drei Sonderfälle Klargestellt durch die Agentur der Einnahmen im Rundschreiben Nr. 27/E vom 19. September letzten Jahres. Hier sind sie:

1) F24-Formulare mit Nullsaldo, d. h. solche, bei denen die in der Spalte „gezahlte Sollbeträge“ ausgewiesenen Beträge den unter der Position „Verrechnung von Guthabenbeträgen“ angegebenen Beträgen entsprechen. Mit anderen Worten, wenn fällige Zahlungen und Steuergutschriften gleichwertig sind. 

2) F24-Formulare, die Gutschriften enthalten, die als Ausgleich verwendet werden, wenn der Endsaldo größer als Null ist. 

3) F24-Modelle mit einem Saldo von mehr als tausend Euro, unabhängig davon, ob Guthaben für die Entschädigung vorhanden sind oder nicht. 

Alternativ zur direkten Kommunikation über das Internet kann der Steuerpflichtige im ersten Fall Kontakt aufnehmen ein autorisierter Vermittler (Buchhalter, CAF oder Gewerkschaftsverbände von Unternehmern), die die Übermittlung über die Dienste „F24 kumulativ“ oder „F24 Einzellastschrift“ durchführen; im zweiten und dritten Fall ist die Verwendung jedoch möglich Internet-Banking-Dienste zur Verfügung gestellt von mit der Agentur verbundenen Vermittlern (Banken, italienische Postämter, Inkassobüros und Zahlungsdienstleister).

Darüber hinaus ist die Nutzung nach Ablauf der Frist am XNUMX. Oktober weiterhin möglich das Papiermodell F24 vier Kategorien von Steuerzahlern:

1) Nicht-MwSt.-Inhaber, die Beträge bis zu XNUMX Euro zahlen müssen, sofern keine Gegengutschriften bestehen;

2) noch zu denjenigen, die keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer haben, diejenigen, die Zahlungspläne für Steuern, Beiträge und sonstige Einkünfte in Raten zum 2014. Oktober 31, für Zahlungen bis zum 2014. Dezember XNUMX auch bei Beträgen über tausend Euro, haben Credits-Null-Offset- oder Balance-Modell;

3) diejenigen, die von den Finanzbehörden (z. B. der Agentur für Einnahmen oder Gemeinden) vorgefertigte Formulare verwenden, deren Endsaldo tausend Euro übersteigt, auch in diesem Fall unter der Voraussetzung, dass keine Gegengutschriften angegeben sind;

4) Steuerzahler, die Anspruch auf Steuervergünstigungen in Form von Steuergutschriften haben, die ausschließlich von Inkassobüros als Ausgleich verwendet werden können.

Schließlich gilt die Pflicht zur Nutzung von Telematiksystemen nicht für Zahlungen mit andere Instrumente als das F24 (zum Beispiel Direktzahlungen an das Finanzministerium und Überweisungen).


Anlagen: Agentur der Einnahmen, Rundschreiben vom 19. September 2014, Nr. 27_E.pdf

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