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Eisenbahnen: Die Behörde legt Mindeststandards fest

Sauberkeit, Sitzgelegenheiten, Komfort, Sicherheit: Die Verkehrsbehörde hat eine Konsultation mit den Betreibern eingeleitet, um sowohl auf nationaler als auch auf lokaler Ebene Mindestqualitätsstandards für die Personenbeförderung im Rahmen öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen festzulegen

Eisenbahnen: Die Behörde legt Mindeststandards fest

Verbesserung von Pünktlichkeit, Regelmäßigkeit und Management von Betriebsunterbrechungen, Sitzplatzangebot, Sauberkeit, Komfort, Erreichbarkeit von Fahrzeugen und Informationen, Verfügbarkeit und Nutzbarkeit von Vertriebskanälen.

Dies sind einige der Ziele des von der Verkehrsbehörde (ART) veröffentlichten Regulierungsgesetzes, das die Mindestqualitätsbedingungen für Personenbeförderungsdienste auf der Schiene mit den Merkmalen einer gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung (PSO) festlegt.

Die Verordnung wird nun öffentlich konsultiert. Die interessierten Parteien können ihre Anmerkungen bis zum 4. August 2017 einreichen. Als Teil der Konsultation hat die Behörde auch eine öffentliche Anhörung der interessierten Parteien für den 21. Juli 2017 einberufen.

Das Gesetz der Behörde bereichert den Rahmen der Regulierung von PSO-Diensten und soll den Dienst sowohl in Bezug auf die erbrachte als auch in Bezug auf die wahrgenommene Qualität verbessern: Themen, die für die Millionen von Pendlern, die täglich den Schienenverkehr nutzen, von besonderem Interesse sind studien- oder berufsbedingte Gründe.

Die Mindestqualitätsbedingungen (QMQ) definieren die Mindestverpflichtungen oder -dienste, die der Dienstleistungsverwalter gewährleisten muss, um die Befriedigung der wesentlichen Mobilitätsbedürfnisse der Fahrgäste zu erreichen, unter Bedingungen einer effizienten Nutzung öffentlicher Mittel, die dazu bestimmt sind, die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen zu kompensieren. Dazu gehören: Verfügbarkeit von Transportdiensten (und Bereitstellung von Sitzplätzen); Regelmäßigkeit und Pünktlichkeit des Dienstes; Nutzerinformation; kommerzielle Zugänglichkeit; relationale Aspekte und Aufmerksamkeit für den Kunden; Sauberkeit und Komfort von Fahrzeugen und Infrastrukturen für die Öffentlichkeit; Zugänglichkeit von Fahrzeugen und Infrastrukturen für die Öffentlichkeit; Reise- und Reisesicherheit, Persönliches und Eigentum.

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