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Ecobonus und Sismabonus 2020: Rechnungsrabatt ade

Ab dem XNUMX. Januar ist es bei Eingriffen an einzelnen Häusern nicht mehr möglich, die beiden Boni in einen sofortigen Rabatt durch das ausführende Unternehmen umzuwandeln - Diese Möglichkeit wird jedoch für größere Renovierungen an den gemeinsamen Teilen von Eigentumswohnungen gewährt

Mit dem Haushaltsgesetz 2020 wurde ein wichtiges Steuergesetz aufgehoben in Sachen Gebäudesanierung. Wer den ecobonus oder sismabonus in Anspruch nahm, konnte bis letztes Jahr die Erleichterung auf der Rechnung vorwegnehmen und so einen Rabatt beim ausführenden Unternehmen erhalten (der wiederum mit einer Steuergutschrift vergütet wurde). Diese Gelegenheit wurde ab dem XNUMX. Januar für Eingriffe in einzelne Häuser gestrichen.

NEUER ECOBONUS UND SISMABONUS: DIE NACHTEILE FÜR STEUERZAHLER…

Im Grunde können Steuerzahler den Anreiz nicht mehr sofort monetarisieren: Um in den Genuss des Steuervorteils zu kommen, müssen sie auf die Steuererklärung für das Jahr warten, in dem die Bauleistungen in Rechnung gestellt wurden. Diese Änderung riskiert depressive Folgen auf dem Renovierungsmarkt, weil viele Menschen – ohne die sofortige Kostensenkung – die Baufirma nicht mehr bezahlen können und deshalb die Arbeit aufgeben müssen.

… UND DIE VORTEILE FÜR KLEINE UNTERNEHMEN

Andererseits stellt die Aufhebung der Möglichkeit, den Rechnungsrabatt vorwegzunehmen, die Wettbewerbsfähigkeit kleinerer Unternehmen wieder her, die nicht über ausreichende steuerliche Kapazitäten verfügten, um Steuerabzüge von Kunden zu akkumulieren.

RABATT IN DER RECHNUNG NUR FÜR DIE GEMEINSAME TEILE

in Manöver (Artikel 1 Absatz 70) Wir lesen jedoch, dass "ab dem 2020. Januar 200.000 nur noch für größere Renovierungen der ersten Ebene (...) für die gemeinsamen Teile von Eigentumswohnungen mit einem Betrag der Arbeiten von mindestens XNUMX Euro die berechtigte Person ist die Abzüge können (…) für einen Beitrag in gleicher Höhe in Form eines Nachlasses auf die fällige Gegenleistung optieren, der von dem Lieferanten, der die Eingriffe vorgenommen hat, vorgestreckt und diesem in Form einer ausschließlich zu verwendenden Steuergutschrift erstattet wird als Entschädigung in fünf gleichen Jahresraten".

Zusammenfassend wird, apropos ecobonus und sismabonus, der Vorschuss auf den Rechnungsrabatt nicht mehr für Eingriffe an einzelnen Immobilieneinheiten gewährt, sondern nur noch für die Renovierung der gemeinsamen Teile der Eigentumswohnungen und nur dann, wenn die Kosten für die Arbeiten anfallen mindestens 200 Euro.

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