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Ecobonus 110 % für Zweitwohnungen und Vereine: die neuesten Nachrichten

Der Haushaltsausschuss der Kammer hat der Änderung zugestimmt, die den Maxi-Anreiz auf Zweitwohnungen, einschließlich Reihenhäuser, und Sportvereine und Verbände des dritten Sektors ausdehnt. Schlussabstimmung im Klassenzimmer am Montag

Ecobonus 110 % für Zweitwohnungen und Vereine: die neuesten Nachrichten

Der im Sanierungserlass vorgesehene Ökobonus von 110 % gilt auch für Zweitwohnungen und für die Renovierung der Umkleidekabinen von Verbänden und Breitensportvereinen. Dies ist in einer vom Bundesrat genehmigten Änderung vorgesehen Haushaltsausschuss des Repräsentantenhauses die alle vorgeschlagenen Änderungen der von der Regierung im Mai genehmigten Bestimmung prüft, um den verschiedenen Wirtschaftssektoren bei der Bewältigung der durch den Coronavirus-Notfall und die daraus resultierenden Schließungen verursachten wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu helfen. Der Text wird am Montag in der Kammer eintreffen, wenn die Regierung ihr Vertrauen in den Text der Kommission setzen und seinen Inhalt sperren sollte.

Wie erwartet, der 110 % Ökobonus gilt auch für Zweitwohnungen, darunter Reihenhäuser. Es wird auch auf Berggemeinden ausgedehnt. Ausgenommen von der Förderung sind dagegen Herrenhäuser, Villen und Schlösser. Die heute beschlossene Maßnahme sieht auch vor, dass Steuerzahler von den Vergünstigungen profitieren können maximal für zwei Immobilieneinheiten. Die förderfähigen Ausgabenobergrenzen für Energieeffizienzmaßnahmen, die Maßnahmen zur Nutzung von Biomasse und die Ausweitung auf Fernwärme wurden überarbeitet, jedoch in den Berggemeinden nicht im EU-Vertragsverletzungsverfahren.

Die Änderung sieht auch vor die Ausweitung des Superbonus auf 110 % auch auf Vereine, Amateursportvereine (aber beschränkt auf Umkleidekabinen) und Verbände des dritten Sektors. 

Schließlich nur für Energieeffizienzeingriffe, die an der durchgeführt werden öffentliche Wohnhäuser die Frist zur Inanspruchnahme des Incentives wurde vom 31. Dezember 2021 auf den 30. Juni 2022 verschoben.

Denken Sie an die allgemeinen Regeln ab 1. Juli Ab dem 31. Dezember 2021 kann der maximale Anreiz von 110 % genutzt werden, um Bauarbeiten durchzuführen, die die Energieeffizienz von Gebäuden erhöhen und das Erdbebenrisiko verringern (der sogenannte Sismabonus). Der Bonus kann genutzt werden, wenn mindestens eine der drei als „Fahren“ gekennzeichneten Arbeiten durchgeführt wird: Wärmedämmarbeiten an opaken Flächen, Austausch vorhandener Winterklimaanlagen durch zentrale Brennwert-, Wärmepumpen- oder Mikroerzeugungsanlagen in den Gemeinschaftsbereichen der Gebäude, Ersatz von Winterklimaanlagen durch Mikroerzeugung oder Wärmepumpensysteme zum Heizen, Kühlen oder zur Warmwasserbereitung in Einfamilienhäusern. 

Eingriffe im Zusammenhang mit den Hauptarbeiten werden ebenfalls erleichtert, wie die Installation von Photovoltaikmodulen oder Ladesäulen für Elektroautos.

1 Gedanken zu “Ecobonus 110 % für Zweitwohnungen und Vereine: die neuesten Nachrichten"

  1. An der Küste von Piceno habe ich drei Grundstücke
    wo 26 Wohnungen und Büros gebaut werden. Bin ich an die falsche Adresse gegangen, nämlich Sie, oder können Sie mir Firmen nennen, an die ich mich wenden kann, auch ausländische, für den Verkauf dieser Halbfabrikate? Danke.

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