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Konsortien für Internationalisierung: 3 Mrd. für Exporte und KMU

Das MiSE hat die Methoden und Bedingungen für die Beantragung und Gewährung nicht rückzahlbarer Zuschüsse zugunsten strukturierter Förderinitiativen in Form eines Internationalisierungsprojekts mit einem Wert von mindestens 50.000 Euro festgelegt.

Konsortien für Internationalisierung: 3 Mrd. für Exporte und KMU

Mit dem Erlass des Generaldirektors für Internationalisierungspolitik und Austauschförderung vom 1. Juli 2015 hat das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung gemäß dem interministeriellen Erlass vom 7. April 2015 definierte die Methoden und Bedingungen für die Beantragung und Gewährung von nicht rückzahlbaren Zuschüssen zugunsten von Internationalisierungskonsortien, die darauf abzielen, KMU auf ausländischen Märkten zu unterstützen und die Verbreitung von Produkten und Dienstleistungen zu fördern. Ohne die Rolle zu vergessen, die das Wissen über authentische italienische Produkte bei internationalen Verbrauchern bei der Bekämpfung des Phänomens der Fälschung von Agrarprodukten spielt.

Die zur Verfügung stehenden Mittel für die Umsetzung spezifischer Förderinitiativen im Ausland belaufen sich auf 3 Millionen Euro zugunsten überregionaler Konsortien, für das Jahr 2015, zugewiesen mit dem Stabilitätsgesetz 2015. Förderbare Initiativen, die finanziert werden können, vorgesehen in der Kunst. 4 des vorgenannten Direktionserlasses, muss in Form eines Internationalisierungsprojekts mit einem Wert von mindestens 50.000 Euro und höchstens 400.000 Euro strukturiert sein, und muss im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 abgeschlossen werden.

Der Zuschussantrag mit den entsprechenden Anhängen muss ausschließlich per zertifizierter E-Mail eingereicht werden, digital signiert vom gesetzlichen Vertreter des Konsortiums, beginnend mit dem Tag nach der Veröffentlichung der diesbezüglichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Italienischen Republik Dekret und bis spätestens 1. August 2015 an die PEC-Adresse dgpips.consorzi@pec.mise.gov.it, gemäß den Bestimmungen der Kunst. 7 der Ankündigung.

Weitere Informationen finden Sie auf der MiSE-Seite unter folgendem Link.

 

 

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