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Consob: Vorschläge für ein EU-Recht zum Marktmissbrauch

Für Consob ist der von der EU-Kommission vorgeschlagene Text mit dem derzeit geltenden System "konsistent", es sind jedoch einige Anpassungen erforderlich

Consob: Vorschläge für ein EU-Recht zum Marktmissbrauch

Europäische Reform der Marktmissbrauchsregulierung: Laut Consob ist der von der EU-Kommission vorgeschlagene Text mit dem derzeit geltenden System "konsistent", es sind jedoch einige Anpassungen erforderlich. Und die Einzelheiten der Interventionen wurden vom Generalsekretär des Consob, Claudio Salini, nach Anhörung der Finanzkommission des Senats angegeben.

- Privilegierte Informationen. Nach Ansicht der Consob ist es angemessen, den für die Zwecke der Offenlegungspflichten der Emittenten zu verwendenden Begriff nur auf Nachrichten konkreter Art zu beschränken und den traditionellen Begriff nicht zur Ausgestaltung der Missbrauchsverbote zu erweitern.

- Informationspflichten. Consob ist der Ansicht, dass der Emittent die Informationen nicht veröffentlichen kann, ohne die zuständige Behörde im Voraus benachrichtigt zu haben.

- Marktpraktiken. Consob ist gegen den Vorschlag, akzeptierte Marktpraktiken aufzuheben, obwohl ihre Existenz in Bezug auf die legitimen Gründe „grundlegend“ ist.

- Kleine und mittlere Unternehmen. Die Befreiung von bestimmten Verpflichtungen in Bezug auf die Verwaltung von Informationen und die Bestätigung von Marktpraktiken zur Unterstützung der Liquidität „kann zur Definition eines allgemeineren Systems von Anreizen für die Notierung kleiner und mittlerer nationaler Unternehmen beitragen“.

-Manipulation durch Hochfrequenzhandel. Die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Verordnung fügt neue Beispiele für Aufträge oder Vorgänge hinzu, die automatisch auf der Grundlage einer speziell vorbereiteten Software übermittelt werden. Der Consb begrüßt die Definition solcher Beispiele, aber – darauf wurde in der Anhörung des Senats hingewiesen – es wäre angemessen, wenn sie eher auf die Auswirkungen auf den Markt als auf die Intention des Betreibers abstellten.

- Sanktionen. Consob ist einverstanden mit dem Vorschlag, bei den Höchststrafen einzugreifen und sie zu erhöhen, während gleichzeitig vermieden wird, dass es zu regulatorischen Abweichungen in den verschiedenen Staaten kommt.

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