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Kfz-Steuer und Unified Communication, alle Fristen 28. Februar

Morgen, der 28. Februar, ist der letzte Tag für die Zahlung der Kfz-Steuer für Fahrzeuge, deren Kfz-Steuer im Januar 2017 abläuft, oder für Fahrzeuge, die in den letzten Tagen des ersten Monats des laufenden Jahres zugelassen wurden - Letzter Tag auch für die elektronische Übermittlung der Lohnabrechnung 2016 für Inail-Zwecke.

Kfz-Steuer und Unified Communication, alle Fristen 28. Februar

Der 28. Februar ist Stichtag. Es ist in der Tat der letzte Tag für die Zahlung der Kfz-Steuer aller Fahrzeuge mit auslaufender Kfz-Steuer im Januar 2017 und für Autos, die in den letzten 10 Tagen des Januars 2017 zugelassen wurden.

Zu den weiteren Terminen des Tages gehört aber auch die elektronische Abgabe der Lohndeklaration 2016 für die Zwecke INAIL und die Aushändigung der Bescheinigung über die im vorangegangenen Kalenderjahr gezahlten Einkünfte durch die kapitalerhaltenden Unternehmen an die Empfänger von Abfindungen aus selbständiger Tätigkeit und an die Empfänger von Provisionen und/oder Provisionen, oder die Einzelzertifizierung oder KU.

Für Inhaber von Mehrwertsteuer morgen ist der letzte Tag für die elektronische Einreichung der „jährlichen Mitteilung der Mehrwertsteuerdaten“. Außerdem laufen die Fristen für die elektronische Übermittlung der monatlichen UNI-EMENS-Meldung der im Vormonat gezahlten Löhne und Gehälter an Arbeitnehmer und gleichgestellte Arbeitnehmer sowie für die obligatorischen Eintragungen in das Einheitliche Beschäftigungsregister des Vormonats ab.

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