Der 28. Februar ist Stichtag. Es ist in der Tat der letzte Tag für die Zahlung der Kfz-Steuer aller Fahrzeuge mit auslaufender Kfz-Steuer im Januar 2017 und für Autos, die in den letzten 10 Tagen des Januars 2017 zugelassen wurden.
Zu den weiteren Terminen des Tages gehört aber auch die elektronische Abgabe der Lohndeklaration 2016 für die Zwecke INAIL und die Aushändigung der Bescheinigung über die im vorangegangenen Kalenderjahr gezahlten Einkünfte durch die kapitalerhaltenden Unternehmen an die Empfänger von Abfindungen aus selbständiger Tätigkeit und an die Empfänger von Provisionen und/oder Provisionen, oder die Einzelzertifizierung oder KU.
Für Inhaber von Mehrwertsteuer morgen ist der letzte Tag für die elektronische Einreichung der „jährlichen Mitteilung der Mehrwertsteuerdaten“. Außerdem laufen die Fristen für die elektronische Übermittlung der monatlichen UNI-EMENS-Meldung der im Vormonat gezahlten Löhne und Gehälter an Arbeitnehmer und gleichgestellte Arbeitnehmer sowie für die obligatorischen Eintragungen in das Einheitliche Beschäftigungsregister des Vormonats ab.