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Bcc: Hier sind die neuen Regeln zur Aufsicht

Die neuen Bestimmungen der Bank von Italien treten heute in Kraft und betreffen wichtige Profile für die Qualifizierung der CCBs als lokale Banken auf Gegenseitigkeit - Die Intervention schließt die Reform des Genossenschaftsbankensektors ab

Bcc: Hier sind die neuen Regeln zur Aufsicht

Die Bank von Italien gab gestern bezüglich der Aufsicht über Genossenschaftskreditbanken (Bcc) heraus. Die neuen Bestimmungen, die heute in Kraft treten, zielen darauf ab, "allen am Gründungsprozess von genossenschaftlichen Bankengruppen Beteiligten (vor allem der Muttergesellschaft und den Genossenschaftsbanken) ein klares, sicheres, vollständiges und aktuelles Regelwerk an die Hand zu geben Rahmen", erklärt er. Via Nazionale.

„Die Vorschriften, die bereits einer öffentlichen Konsultation unterzogen wurden (die am 10. November 2017 endete) – so die Mitteilung der Bank von Italien – betreffen wichtige Profile für die Qualifizierung der CCBs als lokale Banken auf Gegenseitigkeit: die Kategorien der Anteilseigner und Aktien; der Bereich der territorialen Zuständigkeit, in dem die CCBs Mitglieder versammeln und die Tätigkeit ausüben können; die Verpflichtung, hauptsächlich mit Aktionären zu operieren, und die Beschränkungen für Geschäfte außerhalb des Zuständigkeitsbereichs; die Tätigkeiten, die ausgeübt werden können, und die Beteiligungen, die gehalten werden können“.

Die Intervention, erklärt die Bank von Italien, „schließt die Reform des genossenschaftlichen Kreditbankensektors ab“, zu deren Umsetzung die Bank von Italien im November 2016 Bestimmungen erlassen hatte. Es sind Übergangsregelungen vorgesehen, um die schrittweise Anpassung der Zentralbanken zu begünstigen die innovativeren Aspekte der neuen Disziplin.

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Die neuen Regeln gelten für die Genossenschaftsbanken ab dem Tag der Eintragung der genossenschaftlichen Bankengruppe, der sie angehören, in das Register der Bankengruppen.

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