Kosmetik, Zöliakie-Vereinigung gegen Kartellrecht

Die Beschwerde beim Tar gegen den Beschluss des Bürgen, der einem Kosmetikunternehmen die Bezeichnung „glutenfrei“ zugestand. In Wahrheit, so der Verband, bestehe keine Glutengefahr durch die Haut, der Stunt sei also nur Werbung
Verbraucherflucht: Ultimatum und Bußgeld für Meridiana

Für zwei verschiedene unlautere Geschäftspraktiken muss die Fluggesellschaft 105 Euro zahlen - Die Geldbuße stammt vom Kartellamt, das Meridiana auch 90 Tage Zeit gab, um sich an die Streitigkeiten anzupassen und die Rechte der Reisenden zu respektieren - In…