Volksabstimmung Wirtschaft Ja: Was sich für die Arbeit mit der Reform ändert
Die neue Verfassung sieht in Art. 117 eine wesentliche Änderung der Aufteilung der Gesetzgebungskompetenzen zwischen dem Staat und den Regionen im Bereich der Arbeit. Aus einer konkurrierenden Angelegenheit wird der „Schutz und die Sicherheit der Arbeit“ zur ausschließlichen Zuständigkeit des Staates. Und sie fügen hinzu…