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Versicherung, Ivass: Stopp der Dividenden

Das Aufsichtsinstitut schreibt an die Unternehmen und mahnt zur Vorsicht bei Dividenden und variablen Vergütungen von Managern.

Versicherung, Ivass: Stopp der Dividenden

Weniger großzügige Dividenden und vor allem eine Obergrenze für Boni für Manager. Er fragt dort„Iwas an italienische Versicherungsunternehmen: Sie haben vor wenigen Tagen die erste europäische Prüfung mit guten Noten bestanden, doch die Vorgaben von Solvency II und die Verlängerung der allgemeinen Wirtschaftskrise erfordern laut Kontrollstelle buchhalterische Vorsicht. Achten Sie also auf Dividenden und variable Vergütungen von Managern. Die Nachricht wurde von IVASS mit a gestartet Brief (vom 2. Dezember) an alle in Italien tätigen Versicherungsgruppen versandt und auf der Website der Kontrollstelle veröffentlicht.

Hier der vollständige Text der Mitteilung:

„Die anhaltend schwache Wirtschaftslage macht es für Unternehmen angebracht, besonderes Augenmerk auf die Aufrechterhaltung einer angemessenen Kapitalausstattung und ein umsichtiges Risikomanagement zu legen.

Die Ergebnisse des Own Risk and Solvency Assessment (ORSA), die Hinweise, die sich aus dem Stresstest ergeben, der auf der Grundlage der Solvency II-Anforderungen durchgeführt wurde, und für Nichtlebensunternehmen die Ergebnisse der Solvency II-Solvency Capital Requirement-Umfrage 2014 muss berücksichtigt werden, dass dieses Institut in den letzten Monaten gerade zum Zweck einer angemessenen Vorbereitung auf die neue Regelung angefragt hat.

Die Entscheidungen, die zum Thema getroffen werden Ziel der Gewinne und Zahlung von variabler Bestandteil der Vergütung des Top-Managements wird in diesem Zusammenhang sehr relevant sein.

Die Gewinnzuweisungspolitik muss so beschaffen sein, dass sie auf individueller und konsolidierter Ebene die Erhaltung oder Erreichung der Bedingungen von garantiert Kapitalausstattung aktuell und voraussichtlich, die unbeschadet der Einhaltung der Mindestanforderung sind im Einklang mit den eingegangenen Gesamtrisiken stehen von jedem Unternehmen.

Unter Bezugnahme auf die Richtlinien von Vergütung, Unternehmen sind eingeladen, sich an a sorgfältig und vorsichtig evaluieren das Vorliegen der nach den geltenden aufsichtsrechtlichen Vorschriften hierzu vorgesehenen Voraussetzungen, insbesondere im Hinblick auf die Anerkennung und Auszahlung der variablen Vergütung“.

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