Teilen

Urheberrecht: kopieren, herunterladen, verwenden? Die Regeln und die Risiken

Filme, Musik, Software: vom Teilen unter Freunden bis hin zu Filesharing-Plattformen. Was ist erlaubt und was ist verboten. Was kann passieren, wenn wir die Regeln brechen. Fragen und Antworten

Urheberrecht: kopieren, herunterladen, verwenden? Die Regeln und die Risiken

Ist alles, was im Web verfügbar ist, frei herunterladbar und nutzbar?

Nein. Die online verfügbaren Werke sind in der Regel urheberrechtlich geschützt und soweit sie frei nutzbar sind, geschieht dies mit Zustimmung der Berechtigten oder in den gesetzlich vorgesehenen Fällen.

In welchen Fällen können die im Web gefundenen Dateien verwendet werden?

Die Nutzbarkeit der online gefundenen Dateien hängt von der Art der Nutzung ab. Wenn die Nutzung zum reinen Gebrauch für persönliche Zwecke erfolgt, ist sie innerhalb der durch das Urheberrechtsgesetz festgelegten Grenzen zulässig (Artikel 65-71-verfällt Urheberrechtsgesetz). Die Verwendung von online gefundenen Dateien zu kommerziellen Zwecken ist ohne Zustimmung des Berechtigten nicht gestattet.  

Ist es legitim, ein File-Sharing-Programm auf unserem Computer zu installieren? Was ist die legitime Nutzung von Filesharing?

Die Installation eines Filesharing-Programms ist zulässig, sofern diese Plattformen die Zahlung von Lizenzgebühren erfüllen. Der Europäische Gerichtshof hat im Fall der Filesharing-Plattform „Pirate Bay“ die Verantwortung der Administratoren des Programms für die Verletzung von Urheberrechten sanktioniert. Nach Ansicht des Gerichts verstieß die Plattform gegen das Urheberrecht, indem sie Benutzern ohne Genehmigung der Rechteinhaber Zugang zu veröffentlichten Werken gewährte und das Extrahieren von Kopien erlaubte. Darüber hinaus generiert die gewinnorientierte Verwaltung der Plattform auf der Grundlage der durch die Anzeigen erzielten Erlöse einen ungerechtfertigten Gewinn zugunsten einer Person, die nicht berechtigt ist, die geistigen Werke anderer wirtschaftlich zu verwerten.

Was ist überhaupt verboten?

Die wirtschaftliche Verwertung fremder Werke ist ohne ausdrückliche Vereinbarung mit dem Urheber oder anderen Rechteinhabern (z. B. dem Verlag) untersagt.

Kann ich eine persönliche Kopie eines Mediums erstellen, das ein urheberrechtlich geschütztes Produkt enthält (Film, Musik oder was auch immer)?

Das Urheberrechtsgesetz lässt die Möglichkeit zu, eine private Kopie eines urheberrechtlich geschützten Werks für den persönlichen Gebrauch anzufertigen (Art. 71-Sexies). Dies unter der Voraussetzung, dass die normale Verwertung des Werks nicht kollidiert und den Rechteinhabern kein Schaden entsteht.

Kann ich das Original übertragen und gleichzeitig den Support mit der Kopie behalten? Kann ich jemand anderem erlauben, die Kopie zu verwenden?

Es ist möglich, das Original zu übertragen und eine Kopie für den privaten Gebrauch aufzubewahren. Die Kopie kann auch von anderen verwendet werden, solange sie für persönliche Zwecke bestimmt ist. Die entgeltliche Überlassung der Kopie ist nicht gestattet.

Welche Verfahren oder Strafen drohen mir, wenn ich urheberrechtlich geschütztes Material unrechtmäßig verwende?

Im Falle der unerlaubten Nutzung von geschütztem Material können sowohl Zivil- als auch Strafverfahren eingeleitet werden (Artikel 156-174-Quinquien Urheberrechtsgesetz).

Kann jemand von außen meine Nutzung des Internets überwachen, insbesondere Filesharing-Plattformen, ohne mich zu benachrichtigen? Kann mein Internetanbieter Ermittlern erlauben, meine Verbindungsnutzung zu untersuchen, ohne mich zu warnen?

Ermittler können in der Vorermittlungsphase zu Ermittlungszwecken auf persönliche IT-Plattformen zugreifen.

Unter welchen Bedingungen und mit welchen Regeln darf ich urheberrechtlich geschützte Musik oder Videos in meinem Büro oder Geschäft verbreiten? (Beispiele: Hintergrundmusik beim Zahnarzt, Videos mit Fernsehern zum Verkauf in einem Elektrofachgeschäft).

Die zu befolgenden Regeln für die korrekte Verbreitung von Musik oder Videos variieren je nachdem, ob die Veranstaltungsorte für die Öffentlichkeit zugänglich sind oder nicht. Das Büro ist ein privater Ort und folglich ist es möglich, Musik für persönliche Zwecke frei zu spielen. Umgekehrt ist es im Falle einer kommerziellen Einrichtung (z. B. Bekleidungsgeschäften, Supermärkten) möglich, Musik als Hintergrund zu verwenden, indem eine spezielle Siae-Lizenz erworben, ein Jahres- oder periodisches Pauschalabonnement oder bei der Verwaltungsstelle von Liberi Editori Autori abonniert wird (Klangriff).

Welche Sanktionen drohen mir bei einem bestätigten Regelverstoß meinerseits?

Im Falle einer Urheberrechtsverletzung können Sie zivilrechtlich geahndet und zum Ersatz des dem Urheber erlittenen Schadens verurteilt werden. Man kann auch strafrechtlich mit Geldstrafe und in den schwersten Fällen mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden (Artikel 156-174-Quinquien Urheberrechtsgesetz). Wenn die Straftat im Interesse oder zum Vorteil einer Körperschaft begangen wird, sind gemäß Gesetzesdekret 231/2001 auch Sanktionen gegen letztere vorgesehen.

Wie kann das Verfahren gegen mich mitgeteilt werden?

Die Nachricht von dem Verfahren gegen ihn wird der Person mitgeteilt, die den Ermittlungen gemäß Art. 161 der Strafprozessordnung. Es ist jedoch möglich, davon Kenntnis durch eine Anfrage zu erhalten, die auf der Grundlage von Art. 335 cpp an die Staatsanwaltschaft beim Gericht.

Können Ermittler meine Wohnung oder mein Büro ohne Vorwarnung nach rechtsverletzenden Kopien von urheberrechtlich geschütztem Material durchsuchen?

Besteht begründeter Anlass zu der Annahme, dass sich an einem bestimmten Ort das Corpus Delicti oder Tatsachen befinden, kann eine Raumdurchsuchung angeordnet werden (§ 247 StPO n.F.). Bei der Aufnahme der Maßnahmen wird dem Beklagten oder jedem, der über die Räumlichkeiten verfügt, eine Kopie des begründeten Erlasses zur Durchsuchung der Räumlichkeiten ausgehändigt. Die am Ende der Durchsuchung gefundenen Sachen können beschlagnahmt werden (Art. 252 cpp). Die Durchsuchung kann auf Antrag der Staatsanwaltschaft oder auf Initiative der Kriminalpolizei erfolgen (ex Art. 352 cpp). 

Kann das nach der Durchsuchung gefundene Material beschlagnahmt werden und anhand welchen Titels?

Das Gesetz sieht für die Justizbehörde die Möglichkeit vor, die Beschlagnahme des Tatkörpers und der für die Ermittlung des Sachverhalts erforderlichen Tatsachen (Artikel 253 ff.) durch einen begründeten Beschluss anzuordnen.  

Was soll ich tun, wenn ich Gegenstand eines Verfahrens bin?

Es ist ratsam, sich an einen Anwalt zu wenden, um Ihre Rechte vollständig zu kennen und die beste professionelle Unterstützung zu erhalten.

Bewertung