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Steuerkalender: 181 Fristen am Montag, 22. August, davon 168 Zahlungen

Hier ist eine Regelung bezüglich Einkommens- oder Ersatzsteuern und Fristen für Mehrwertsteuerzahler – der 5. September ist stattdessen die Frist für den fleißigen Bußesprint

Steuerkalender: 181 Fristen am Montag, 22. August, davon 168 Zahlungen

Die Sommersteuerpause ist vorbei und die Steuerkalender fängt wieder an zu füllen Fristen. Montag August 22 es ist tatsächlich der letzte Tag der Ehre 181 Termine mit dem Finanzministerium, von denen 168 Zahlungsfristen betreffen.

Mal sehen, wer bis zum Stichtag 22. August in sein Portemonnaie greifen muss, um Steuern zu zahlen.

Einkommens- oder Ersatzsteuern

Zunächst einmal Steuerpflichtige, die bis zum 30 die aus der Steuerentschädigung resultierenden Einkommens- oder Ersatzsteuerzahlungen nicht geleistet haben Einkommensmodell 2022 natürliche Personen durch Restbetrag 2021 und erste Anzahlung für 2022 Sie können sich jetzt erholen, indem sie bis zum 22. August mit einer Mindeststrafe von 0,4 % zahlen.

Fristen für Mehrwertsteuerzahler

Für Mehrwertsteuerzahler, die Zahlungen am 16. August in den Kalender verschieben konnten, ist die Frist von Montag, dem 22., wie folgt strukturiert:

  • monatliche Mehrwertsteuerzahler müssen den Monat Juli bezahlen;
  • vierteljährliche Mehrwertsteuerzahler aufgerufen werden, müssen Sie stattdessen die Zahlung für das zweite Quartal 2022 leisten;
  • insbesondere vierteljährliche Mehrwertsteuerzahler, wie zum Beispiel registrierte Drittkraftverkehrsunternehmen und Kraftstoffverteiler für die Automobilnutzung, müssen die Zahlung für das zweite Quartal 2022 begleichen (diese Steuerzahler sind von der 100-pro-XNUMX-Erhöhung ausgenommen, die stattdessen durch normale vierteljährliche Zahlungen fällig wird) .

Die fleißige Sprintreue

Wer am 22. August aufgrund von Feiertagen oder Augustklima den Termin beim Finanzamt versäumen sollte, kann mit der sog fleißiger Umkehrsprint, ein Weg, den nur diejenigen beschreiten können, die spontan Zahlungen leisten innerhalb der folgenden 14 Tage zum versäumten Termin. In diesem Fall wird daher die neue Frist auf den 5. September festgelegt. Allerdings müssen wir auch rechnen Interessen, in Höhe von 1,25 % pro Jahr ab 2022, zu berechnen für die Tage ab dem 23. August bis einschließlich zum Tag der Zahlung.

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