Das Thema Steuerhinterziehung ist immer auf der Tagesordnung und wird in der politischen Debatte oft als Knüppel benutzt. Der Kampf gegen Steuerhinterziehung (im Zusammenhang mit der Kritik an der von der Meloni-Regierung eingeleiteten Steuerreform) ist einer der Gründe für den von CGIL und UIL für den 11. April ausgerufenen Streik. Daher ist es wichtig, die Istat-Ergebnisse zur unbeobachteten Wirtschaft bzw. zu den Tätigkeitsbereichen sowie zur nicht angemeldeten und irregulären Erwerbstätigkeit zu suchen und auszuwerten. Der letzte Bericht wurde vom Institut für Statistik im Jahr 2023 veröffentlicht, wobei sich die Daten auf das Jahr 2021 beziehen. In extremer Zusammenfassung belief sich der Wert der unbeobachteten Wirtschaft (Noe) im betrachteten Jahr auf 192 Milliarden Euro: Die Definition umfasst diejenigen Wirtschaftsaktivitäten, die für verschiedene Gründen entziehen sich der direkten statistischen Beobachtung.
Die Hauptbestandteile des NOE sind die Schattenwirtschaft und die illegale Wirtschaft. Die Schattenwirtschaft belief sich auf knapp 174 Milliarden Euro, während die illegalen Aktivitäten 18 Milliarden überstiegen. Die Definition der Schattenwirtschaft umfasst alle Aktivitäten, denen man sich freiwillig verschließt den Steuer-, Sozialversicherungs- und Statistikbehörden, durch falsche Angaben zum Umsatz und zu den Kosten der Produktionseinheiten (um eine Unterdeklaration des Mehrwerts zu erzeugen) und den Einsatz irregulärer Arbeitskräfte. Im Vergleich zum Jahr 2020 ist der Wert der unbeobachteten Wirtschaft um 17,4 Milliarden gestiegen, sein Einfluss auf das BIP bleibt jedoch unverändert (10,5 %). Die Zahl der unregelmäßigen Arbeitseinheiten belief sich auf 2 Millionen 990, was einem Anstieg von etwa 73 Einheiten im Vergleich zu 2020 entspricht. Das unbeobachtete Wachstum der Wirtschaft wurde durch die Entwicklung der Wertschöpfung durch Unterdeklaration angetrieben, die einen Anstieg von 11,7 Milliarden Euro bedeutete (entspricht 14,6 %) im Vergleich zu 2020. Die Steigerung der Wertschöpfung durch den Einsatz illegaler Arbeitskräfte (5,7 Milliarden Euro, entspricht 9,2 %) und durch illegale Aktivitäten (0,9 Milliarden Euro, entspricht 5,0 %).
Im Gegensatz dazu verzeichneten die anderen Komponenten der Schattenwirtschaft einen Rückgang um 0,8 Milliarden Euro (-5,5 %) im Vergleich zum Vorjahr, was hauptsächlich auf einen Rückgang der nicht angemeldeten Mieten zurückzuführen ist. Die erhebliche Stabilität der unbeobachteten Auswirkungen der Wirtschaft auf das BIP ist daher das Ergebnis heterogener Trends ihrer Komponenten. Insbesondere hat die ausgeprägte Dynamik der Unterdeklaration deren Auswirkungen auf das BIP wieder auf das Vorkrisenniveau (5,0 %) gebracht, das weniger nachhaltige Wachstum der Wertschöpfung durch irreguläre Arbeit hat jedoch zu einem weiteren Rückgang ihrer Inzidenz geführt (bis zu 3,7 %). 4,3 %, gegenüber 2019 % im Jahr XNUMX). Die Ausbreitung der Schattenwirtschaft hängt eher von der Art des Referenzmarktes als von der Art der produzierten Ware/Dienstleistung ab.
Insgesamt sind die Sektoren, in denen das Gewicht der Schattenwirtschaft am größten ist: Sonstige Dienstleistungen für Menschen, wo sie 34,6 % der Wertschöpfung des Sektors ausmacht, Handel, Transport, Beherbergung und Verpflegung (20,9 %) und Baugewerbe (18,2 %). . Bei den sonstigen Unternehmensdienstleistungen (5,2 %), der Herstellung von Investitionsgütern (3,4 %) und der Herstellung von Vorleistungsgütern (1,5 %) ist eine geringere Inzidenz zu beobachten. Der Istat-Bericht identifiziert Anzeichen eines Strukturwandels in der Schattenwirtschaft. Im Jahr 2021 war das Wachstum der Schattenwirtschaft zwar anhaltend, stand jedoch im Einklang mit der wirtschaftlichen Erholung nach der Pandemiekrise. Folglich blieben die Auswirkungen des Phänomens auf das BIP konstant auf dem Niveau des Vorjahres (9,5 %), als es einen als erheblich angesehenen Rückgang verzeichnete (-0,7 Prozentpunkte im Vergleich zu 2019). Laut Istat ist die Stabilisierung des Vorkommens der Schattenwirtschaft unter der 10-Prozent-Schwelle in zwei aufeinanderfolgenden Jahren Teil des langsamen, aber kontinuierlichen Rückgangs des Phänomens, der in den letzten Jahren stattgefunden hat.
Ausgehend von dem im Jahr 2014 verzeichneten Höchstwert, als der Anteil der Schattenwirtschaft am BIP 12 % betrug, waren in den folgenden Jahren konstante Rückgänge zu beobachten, von denen die deutlichsten im Jahr 2018 (-0,5 Prozentpunkte auf 10,7 %) und im Jahr 2020 zu verzeichnen waren 0,7 (-9,5 Punkte, auf 2019 %). Bis 4,8 war der Rückgang der Schattenwirtschaft für die verschiedenen Komponenten recht homogen und es wurden keine starken Abweichungen in den sektoralen Trends beobachtet. In den letzten zwei Jahren kam es einerseits zu einer Beschleunigung des Rückgangs des Anteils aufgrund unregelmäßiger Arbeit (deren Anteil an der Gesamtwertschöpfung zwischen 4,2 und 2019 von 2021 % auf 2021 % sank) und andererseits andererseits eine Stabilisierung des Gewichts der Unterdeklaration (das im Jahr 5,6 wieder auf XNUMX % zurückging).
Dem Bericht zufolge ist die Nutzung irregulärer Arbeit durch Unternehmen und Familien ein strukturelles Merkmal des italienischen Arbeitsmarktes. Im Jahr 2021 gab es 2 Millionen und 990 Vollzeitarbeitseinheiten (AWUs) in irregulären Bedingungen, die hauptsächlich als Arbeitnehmer beschäftigt waren (ungefähr 2 Millionen und 177 Einheiten). Im Vergleich zum Jahr 2020 verzeichnete die nichtreguläre Arbeit ein begrenztes Wachstum von 2,5 %, was es nicht ermöglichte, den erheblichen Rückgang während der Pandemiekrise (-18,4 %) wieder aufzuholen und ein Zeichen für eine Verringerung des Phänomens zu sein scheint. Generell ist die Inzidenz unregelmäßiger Arbeit im tertiären Sektor nach wie vor höher (13,8 %) und erreicht besonders hohe Werte im Sektor „Sonstige Dienstleistungen für Menschen“ (42,6 %), wo die Nachfrage nach unregelmäßigen Arbeitsdiensten von einem Teil der Familien besteht. Die Präsenz irregulärer Arbeitnehmer ist in der Landwirtschaft (16,8 %), im Baugewerbe (13,3 %) und im Handel, Transportwesen, Beherbergungs- und Gaststättengewerbe (12,7 %) sehr hoch.
Bei den illegalen Aktivitäten war im Jahr 2021 eine Erholung des Phänomens zu verzeichnen, mit einem Anstieg der Wertschöpfung um 5,0 % (entspricht 0,9 Milliarden Euro) im Vergleich zu 2020, als die restriktiven Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie zu einem Rückgang geführt hatten die illegale Wirtschaft. Trotz des Anstiegs im letzten Jahr verzeichneten illegale Aktivitäten jedoch einen Rückgang der Wertschöpfung um 1,1 Milliarden und der Konsumausgaben um 0,8 Milliarden, was einem durchschnittlichen jährlichen Rückgang von 1,9 % bzw. 1,3 % entspricht. Daher ist der Gesamtwert der illegalen Wirtschaft bis zum Jahr 2021 nicht wieder auf das Vorkrisenniveau zurückgekehrt. Eine besondere Bemerkung macht Istat zum Mehrwertsteuerbetrug, dessen versteckter Mehrwert (sowohl in der Komponente „Unterdeklaration“ als auch in der Komponente aus unregelmäßiger Arbeit) für die Zwecke der Steuer selbst einen nicht deklarierten steuerpflichtigen Betrag darstellt. Das Vorliegen eines versteckten Mehrwerts bedeutet daher implizit einen Mehrwertsteuerbetrug zu Lasten der Staatskasse in Form einer Nichtzahlung. Mehrwertsteuerbetrug, der auf einer nicht registrierten Transaktion beruht, kann mit oder ohne Zustimmung des Käufers erfolgen. Im ersten Fall vereinbaren die Vertragsparteien, die Transaktion nicht zu registrieren, und der Steuerfluss kommt nicht zustande: Der Käufer zahlt sie nicht und der Verkäufer kassiert sie nicht, also ohne Auswirkungen auf das Wirtschaftssystem. Im zweiten Fall meldet der Verkäufer die Transaktion jedoch nicht an und zahlt daher nicht die Steuer, die auch im vom Käufer gezahlten Warenpreis enthalten ist.
Der Bericht bleibt bei der Analyse stehen und unterbreitet keine Lösungsvorschläge – das ist nicht die Aufgabe von Istat. In der Debatte über Mehrwertsteuerbetrug befürworten viele die Nützlichkeit des sogenannten Interessenkonflikts bzw. der Möglichkeit, die dem privaten Käufer eingeräumt wird, um den Steuerbetrag zumindest für bestimmte Arten von Waren und Dienstleistungen „abzuführen“. seine Steuererklärung. Es ist zweifelhaft, ob der „Interessenkonflikt“ den Bürgersinn des Käufers umsetzen kann, wenn die vom Verkäufer vorgeschlagene Transaktion erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen hat, wie sie beispielsweise dem Mehrwertsteuersatz entsprechen. Sinnvoller wäre es, die Ausstellung der Rechnung für den Verkäufer bequemer zu gestalten. Neben der Stärkung der elektronischen Rechnungsstellung auf betrieblicher Ebene könnten versuchsweise die für Freiberufler vorgesehenen Sozialversicherungsregelungen – sofern sie kompatibel sind – angewendet werden: Ein Teil des vom Arbeitnehmer geschuldeten Rentenbeitrags könnte in diesem Rahmen erhoben werden der Beitragsberechnung auf der Rechnung an den Kunden.