wir erhalten e wir veröffentlichen die folgende Pressemitteilung herausgegeben von Cube Labs.
Cube Labs SpA. („Cube Labs“ oder „Unternehmen“) – italienischer Venture-Builder im Gesundheitstechnologiesektor und notiert am Euronext Growth Milan Market – Professional-Segment, gibt heute bekannt, dass dasAußerordentliche Hauptversammlung auf Anhieb unter der Leitung von Dr. Philip Surace.
Aktienkapitalerhöhung
Die außerordentliche Hauptversammlung genehmigte a Aktienkapitalerhöhung, in bar und gegen Zahlung, teilbar, mit Optionsrecht gemäß Art. 2441, Absatz 1, Bürgerliches Gesetzbuch, für Höchstbeträge Euro 5.000.000,00 einschließlich des Aktienagio, die spätestens am 31. Dezember 2025 durch die Ausgabe neuer Stammaktien mit regelmäßiger Dividendenberechtigung ohne Nennwert und mit denselben Merkmalen wie die zum Ausgabezeitpunkt bereits im Umlauf befindlichen Aktien erfolgen muss (die „ Kapitalerhöhung ").
Die Kapitalerhöhung wird den Aktionären von Cube Labs als Option auf der Grundlage des vom Verwaltungsrat festgelegten Umtauschverhältnisses angeboten (das „Optionsangebot“).
Die Kapitalerhöhung unterliegt dem Erfordernis der Teilbarkeit und bleibt daher auch dann wirksam, wenn sie teilweise gezeichnet ist, und zwar für den gezeichneten Teil ab dem Zeitpunkt ihrer Durchführung Abonnement, nachdem der Vorstand die entsprechenden Unterlagen beim zuständigen Unternehmensregister eingereicht hat.
L 'Optionales Angebot werden durch Hinterlegung beim Handelsregister von Rom und gleichzeitig durch Veröffentlichung auf der Website des Unternehmens bekannt gegeben. Ab diesem Zeitpunkt beginnt für einen Zeitraum von mindestens 14 Kalendertagen die Frist für die Ausübung des Optionsrechts auf die neu ausgegebenen Aktien durch die Aktionäre (der „Optionszeitraum“).
Die außerordentliche Versammlung berief sich auf Verwaltungsrat jede umfassendere Befugnis, die Bedingungen der Kapitalerhöhung festzulegen, einschließlich:
a) die Timing der verschiedenen Phasen der Kapitalerhöhung, einschließlich des Optionsangebots, unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der von der Hauptversammlung festgelegten endgültigen Frist;
b) diedefinitiver Betrag der Kapitalerhöhung im Rahmen des Höchstbetrags von Euro 5.000.000,00 (einschließlich Agio);
c) die Optionsverhältnis und damit die maximale Anzahl neu ausgegebener Aktien, die im Rahmen der Kapitalerhöhung ausgegeben werden;
d) die Einschreibegebühr für jede der neu ausgegebenen Aktien, die in jedem Fall mindestens 2,20 Euro (einschließlich Agio) beträgt. Tatsächlich ist das Management des Unternehmens davon überzeugt, dass dieser Mindestpreis, der einen Aufschlag von 10 % gegenüber dem Erstnotierungspreis der Aktien (entspricht 2,00 Euro) darstellt, den tatsächlichen aktuellen Wert der Aktie am besten widerspiegeln kann. Darüber hinaus ist dieser Mindestpreis gemäß den Bestimmungen der entsprechenden Verordnung an den Wandlungspreis der Cube Labs 2023-2025-Optionsscheine des nächsten Ausübungsfensters angepasst. Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass dieselbe Verordnung die Modalitäten für die Anpassung des Umwandlungspreises von Optionsscheinen im Anschluss an eingezahlte Kapitalerhöhungen durch die Ausgabe neuer Optionsaktien regelt, sofern die in Artikel 6 festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Bei den aus der Kapitalerhöhung resultierenden Aktien handelt es sich um Stammaktien von Cube Labs, die wie die derzeit im Umlauf befindlichen Stammaktien des Unternehmens zur Notierung im Segment Euronext Growth Milan – Professional zugelassen werden.
Die Kapitalerhöhung ist gemäß Artikel 1 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Angebotsprospekts für die neu ausgegebenen Aktien befreit entsprechende Durchführungsbestimmungen sowie Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2017/1129 und Artikel 34-ter Absatz 1 der Consob-Verordnung, angenommen mit Beschluss Nr. 11971 vom 14. Mai 1999, wonach „öffentliche Angebote von Wertpapieren, deren Gesamtgegenwert für jedes Angebot in der Europäischen Union, berechnet über einen Zeitraum von 12 Monaten, zwischen 1.000.000 Euro und 8.000.000 Euro beträgt, von der Veröffentlichungspflicht ausgenommen sind.“ den Prospekt“.
Ziel der Kapitalerhöhung ist die Kapitalerhöhung neue finanzielle Mittel zur Verwendung im Rahmen der Aktivitäten des Unternehmens sowie zur Verfolgung der damit verbundenen Investitions- und Entwicklungsstrategie im Einklang mit dem, was derzeit im Industrieplan vorgesehen ist, sowie zur Stärkung seiner Finanz- und Kapitalstruktur.
Der Gesellschaft sind derzeit keine Bezugsverpflichtungen (von Aktionären und/oder Dritten) im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung bekannt.
Delegation zur Erhöhung des Stammkapitals
Die außerordentliche Hauptversammlung stimmte der Übertragung einer Delegation an den Verwaltungsrat gemäß Artikel 2443 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu das Grundkapital erhöhen, in Geld und Zahlung, in einer oder mehreren Tranchen, bis zum 31. März 2026, für einen maximalen Gesamtbetrag von Euro 5.000.000,00 (einschließlich Aktienagio) durch Ausgabe neuer Aktien – mit der Möglichkeit der Ausgabe von Aktien ohne Stimmrecht gemäß § 6.2 der Satzung - auch mit dem Recht, das Optionsrecht gemäß Artikel 2441, Absätze 5 und/oder 8 des Bürgerlichen Gesetzbuches unter Einhaltung der gesetzlichen Kriterien auszuschließen (die „Bevollmächtigung“).
in Grenzen des Gesamtbetrages des Delegation, wird der Vorstand die weitreichendsten Befugnisse haben:
1) die technischen Formen jeder Ausübung der Delegation und damit die Ausgabe von Stammaktien und/oder nicht stimmberechtigten Aktien ermitteln;
2) Ermittlung und Festlegung des Betrags jeder Ausgabe unter Einhaltung der von der Versammlung festgelegten Grenzen;
3) von Zeit zu Zeit die Empfänger der Maßnahmen zu ermitteln, die sich aus jeder Ausübung der Delegation ergeben, innerhalb der von Zeit zu Zeit identifizierten Kategorien qualifizierter Investoren und/oder kommerzieller, finanzieller und/oder strategischer Partner; Und
4) Legen Sie im Hinblick auf die bevorstehende Emission von Zeit zu Zeit und unter Einhaltung der oben genannten Grenzen und der geltenden gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen die Methoden, Bedingungen und Konditionen der Transaktion fest, einschließlich des Ausgabepreises (einschließlich etwaiger Aktienprämien). und die Freude an den neu ausgegebenen Aktien.
Die im Anschluss daran auszugebenden AktienAusübung der DelegationJe nachdem, ob es sich um Stammaktien oder Aktien ohne Stimmrecht handelt, gewähren sie den jeweiligen Zeichnern die gleichen Rechte und den gleichen Genuss wie die derzeit im Umlauf befindlichen Stammaktien bzw. die Aktien ohne Stimmrecht.
Ziel der Delegation ist es, der Verwaltungsbehörde eine solche zur Verfügung zu stellen schnelles Werkzeug, flexible e aktiviert mit Methoden, die nicht besonders komplex sind, um neue Finanzmittel auf dem Markt zu finden, die am besten geeigneten Formen entsprechend den konkreten Umständen auszuwählen, die günstigsten Bedingungen für die Durchführung außergewöhnlicher Operationen und/oder die Kapitalstärkung und/oder die Beschaffung von Ressourcen zu nutzen die Umsetzung interner Wachstumsstrategien, die es angemessen machen können, in einem von Unsicherheit und Volatilität geprägten Marktumfeld besonders schnell zu handeln.
Satzungsänderungen
Die außerordentliche Hauptversammlung hat beschlossen die Artikel 13 und 14 der Satzung ändern (in Bezug auf die Teilnahme an der Versammlung), in der ausdrücklich die Möglichkeit für das Unternehmen festgelegt wird, von Zeit zu Zeit (i) die ausschließliche Teilnahme durch den benannten Vertreter gemäß Artikel 135-undecies des Gesetzesdekrets vom 24. Februar 1998, Nr. 58 (das „TUF“), dem gemäß Artikel 135-novies des TUF auch Vollmachten oder Unterdelegationen erteilt werden können, und (ii) die Abhaltung von Sitzungen auch ausschließlich über Fernkommunikationsmittel als Alternative zu physischen Sitzungen Beteiligung .
Die oben genannten gesetzlichen Änderungen treten ab dem Datum der Eintragung des Protokolls der außerordentlichen Versammlung in das zuständige Unternehmensregister in Kraft.
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Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den erläuternden Berichten des Verwaltungsrats, die vor der Versammlung veröffentlicht wurden und auf der Website der Gesellschaft verfügbar sind (Abschnitt: „Investor Relations – Corporate Governance – Sitzungen“).
Der zusammenfassende Bericht über die Abstimmungen, das Protokoll der Versammlung und die aktualisierte Satzung werden der Öffentlichkeit in den geltenden Bedingungen auf der Website des Unternehmens (www.cube-labs.com) im Bereich „Investor Relations – Corporate“ zugänglich gemacht Abschnitt „Governance – Sitzungen“ und auf der Website www.borsaitaliana.it, Abschnitt „Aktionen/Dokumente“.
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Diese Pressemitteilung ist auf der Website des Unternehmens www.cube-labs.com im Bereich „Investor Relations/Pressemitteilungen“ verfügbar.
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Cube Labs
Cube Labs ist der italienische Venture-Builder im Gesundheitstechnologiesektor, der gegründet wurde, um die Lücke zwischen exzellenter akademischer Wissenschaft und dem kommerziellen Life-Science-Markt zu schließen. Cube Labs baut aus vielversprechender Forschung und Entwicklung neue Unternehmen auf und fördert Innovationen, um bahnbrechende Wissenschaft in Gesundheitslösungen umzuwandeln. Über sein internationales Netzwerk arbeitet Cube Labs mit Gemeinschaften zusammen, die an Innovationen interessiert sind, um die Ergebnisse für Patienten zu verändern und den Übergang zu optimaler Gesundheit weltweit zu beschleunigen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website: www.cube-labs.com
Kontakt
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Globaler Medienkontakt: Isil Guney, Tel.: +90 5325027243, E-Mail: i.guney@cube-labs.com
MIT-SIM, Euronext-Wachstumsberater: E-Mail: francesca.martino@mitsim.it, Tel.: +39 02 30561270
Investor Verhältnis: Vincenza Colucci, E-Mail: vincenza.colucci@cdr-communication.it; Giulio Garoia, E-Mail: giulio.garoia@cdr-communication.it
Italienische Pressestelle von Cube Labs
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Federico Ziglioli, Mobil. +393331225959, E-Mail: federico.ziglioli@secnewgate.it