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Mopeds und Kleinstwagen: Isvap, ab 12. Februar feste Kennzeichenpflicht

Isvap gibt bekannt, dass die Besitzer von Mopeds und Kleinstwagen, die vor Juli 2006 ausgestellt wurden, die neuesten Regeln der Straßenverkehrsordnung einhalten müssen, unter Androhung einer Geldstrafe von bis zu 1.500 Euro - Auf Wiedersehen zum "Targhino" - Regularisierungen können bei der Motorisierung vorgenommen werden

Mopeds und Kleinstwagen: Isvap, ab 12. Februar feste Kennzeichenpflicht

Isvap, Behörde für private Versicherungen, erinnert in einer heute veröffentlichten Pressemitteilung daran, dass die Besitzer von Mopeds und Kleinstwagen, die vor dem 14. Juli 2006 ohne Verkehrsbescheinigung und festes Kennzeichen in Verkehr gebracht wurden, die neuen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (Gesetz 120/2010 ) bis zum 12. Februar 2012.

Ab dem 13. Februar muss der alte "Targhino", der von einem Moped zum anderen bewegt werden konnte, durch ein festes Nummernschild ersetzt werden, unter Androhung einer Verwaltungsstrafe zwischen 389 und 1559 Euro. Die Zulassung kann bei einem Kfz-Büro oder einer autorisierten Stelle wie dem Kfz-Service-Center durchgeführt werden.

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