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Quartalsabbruch, eine neue Verlängerung kommt: Die Frist für die fünfte Rate wird auf den 15. September verschoben

Die fünfte Tranche des Abwrackquartals erfährt eine weitere Verlängerung, wobei die Frist nun auf den 15. September 2024 verschoben wird und eine Stundung vorgesehen ist, die die Frist ohne Strafen bis zum 20. September verlängert. Hier sind die Details

Quartalsabbruch, eine neue Verlängerung kommt: Die Frist für die fünfte Rate wird auf den 15. September verschoben

Die gleiche Geschichte, neue Erweiterung: Die Frist des fünfte Folge des Verschrottung quat war verschoben vom 31 Juli bis zum 15 September 2024. Darüber hinaus ist es dank der eingeräumten 5-tägigen Zahlungsfrist möglich, die Zahlung bis zum 20. September zu leisten, ohne dass Strafen oder Zuschläge anfallen. Dieser Aufschub garantiert auch, dass die Vorteile der subventionierten Definition nicht verloren gehen, und sorgt so für mehr Flexibilität für diejenigen, die dem Rückzahlungsplan folgen.

Die Verlängerung, eine weitere, wurde durch das jüngste vom Ministerrat am 26. Juli 2024 verabschiedete Gesetzesdekret eingeführt, das Änderungen und Ergänzungen in Bezug auf Steuerpflichten und die alle zwei Jahre stattfindende Regelung mit den Gläubigern einführt. Insbesondere legt Artikel 6 des Dekrets die neue Frist für die Zahlung der Rate klar fest und gewährleistet so einen angemessenen Zeitspielraum für alle beteiligten Steuerzahler. Der Erlass wird in den nächsten Tagen im Amtsblatt veröffentlicht Die Verlängerung ist offiziell ohne dass es weiterer regulatorischer Eingriffe per Gesetzeserlass bedarf.

Abwrackquartal: Wen betrifft die Verschiebung?

Die Verlängerung betrifft Schuldner, die sich der „Quarter Scrappage“ angeschlossen haben, einer Initiative, die es Ihnen ermöglicht, Steuer- und Sozialversicherungsschulden zu begleichen, indem Sie nur die fälligen Beträge als Kapital- und Verfahrenskosten zahlen, ohne Strafen und Zinsen. Diese Maßnahme gilt für Schuldenlast dem Inkassobeauftragten anvertraut zwischen dem 1. Januar 2000 und dem 30. Juni 2022.

Der Fristenkalender

Der Abwrackplan sieht die Zahlung von Beträgen vor in maximal 18 Raten verteilt auf 5 Jahre. Die ersten beiden Raten liefen im Jahr 2023 aus, während die folgenden Raten auf den 28. Februar, 31. Mai und 31. Juli festgelegt wurden. Die Juli-Rate ist somit die fünfte des Plans. Die neue Frist für die fünfte Rate ist nun auf den 15. September festgelegt, mit der Möglichkeit, die Nachfrist bis zum 20. September zu nutzen.

Bei Nichtzahlung oder Teilzahlungen entfallen die Abwrackvorteile und die geleisteten Zahlungen gelten als Anzahlung auf die Gesamtschuld.

Zahlungsmethoden

Um das durchzuführen Zahlung, können Sie die Mitteilung über die fälligen Beträge in Ihrem reservierten Bereich auf der Website des Inkassobüros einsehen oder eine Kopie anfordern, indem Sie das entsprechende Formular ausfüllen und die Ausweisdokumente beifügen. Zahlungen können über den Dienst „Online bezahlen“ auf der Website der Agentur oder über die elektronischen Kanäle von Banken, Poste Italiane und anderen teilnehmenden Betreibern erfolgen. Es besteht auch die Möglichkeit, bei Banken, Postämtern, Wettbüros und Tabakläden den Lastschrifteinzug zu beantragen oder die der Mitteilung beigefügten Zahlungsformulare zu verwenden.

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