INPS hat endlich die Einzelheiten geklärt über die Mütterbonus 2025. Mütter mit drei oder mehr Kindern wird weiterhin profitieren von dervollständige Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen bis 2026. Ab diesem Jahr jedoch wird die Mütter mit zwei Kindern können nicht mehr profitieren von diesem Vorteil. Arbeitnehmerinnen mit einem Einkommen von weniger als 40 Euro und mindestens zwei Kindern haben dagegen Anspruch auf eine Teilbefreiung, jedoch nur, wenn sie nicht bereits von der vollständigen Befreiung profitieren.
Was ist der Mütterbonus?
Der Mütterbonus ist eine Maßnahme, die berufstätigen Müttern einen vollständige Befreiung des Anteil der Sozialversicherungsbeiträge für Invaliditäts-, Renten- und Hinterbliebenenleistungen, die vom Arbeitnehmer abhängig sind (die mit dem Gehalt ausgezahlt werden). Diese Ausnahme gilt für die Mütter mit mindestens drei Kindern und mit a unbefristeter Arbeitsvertrag (ausgenommen Hausarbeitsverträge). Die Leistung wird bis zum 18. Lebensjahr des jüngsten Kindes gewährt und beträgt maximal 3.000 Euro pro Jahr, die vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2026 monatlich ausgezahlt werden.
Wie funktioniert der Bonus für Mütter mit drei oder mehr Kindern?
Mütter mit drei oder mehr Kindern (von denen das jüngste unter 18 Jahre alt ist) können bis zum 31. Dezember 2026 weiterhin vom Bonus profitieren. Das bedeutet, dass eine Mutter, selbst wenn sie bereits drittes Kind im Jahr 2025 oder im Jahr 2026, haben Anspruch auf diese Befreiung ab dem Monat, in dem die Sohn wird geboren (oder angenommen wird).
La INPS-Hinweis Es wird auch klargestellt, dass in Situationen, in denen das jüngste Kind während des Steuerjahres 18 Jahre alt wird, der Bonus wird unterbrechen genau im Monat des Erreichens des gesetzlich vorgeschriebenen Alters, um Überschneidungen mit anderen Formen der Beitragsentlastung zu vermeiden.
Was ändert sich für Mütter mit zwei Kindern?
Bis zum 31. Dezember 2024 wird auf experimenteller Basis der Mütter mit zwei Kindern könnten von einer völligen Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen profitieren, aber diese Maßnahme war unterbrochen. Tatsächlich können sie ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr davon profitieren.
Jedoch seit 2025 a) tritt in Kraft neue Maßnahme Dies betrifft alle weiblichen Arbeitnehmerinnen (sowohl Angestellte als auch Selbständige) mit einem Einkommen unter 40 Euro pro Jahr. Für sie ist eine besondere Behandlung vorgesehen. Teilbefreiung, die nur gilt für Mütter mit zwei oder mehr Kindern und dauert bis das jüngste Kind zehn Jahre alt ist. Es ist wichtig zu beachten, dass diese teilweise Befreiung nicht für Mütter gilt, die bereits die im Haushaltsgesetz 2024 vorgesehene vollständige Befreiung erhalten. Mit anderen Worten: Arbeitnehmer, die bereits vom Gesamtbonus profitieren, können diese teilweise Befreiung nicht zusätzlich in Anspruch nehmen.
Ab 2027 teilweise Befreiung Es wird auch auf Mütter mit drei oder mehr Kindern ausgeweitet, die davon profitieren können, bis das jüngste Kind das 18. Lebensjahr erreicht.
Die Regierung muss noch ein Dekret verabschieden, um besser zu erklären, wie all diese Maßnahmen angewendet werden. Sobald das Dekret vorliegt, wird das INPS alle detaillierten Informationen bereitstellen über So erhalten Sie den Bonus Mütter.