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Lidl schlägt LVMH: Die orange Farbe von Veuve Clicquot ist nicht exklusiv

Das EU-Gericht hat im Streit mit LVMH um die Orangenmarke Veuve Clicquot zugunsten von Lidl entschieden. Die Farbe gilt nicht als markant genug, um in allen europäischen Ländern eine gültige Marke zu sein. Das Urteil ebnet den Weg für neue Herausforderungen für Marken, die auf Farbe und Form basieren

Lidl schlägt LVMH: Die orange Farbe von Veuve Clicquot ist nicht exklusiv

Lidl Schläger Bernard Arnault, der reichste Mann der Welt, und seine Blasen. Der orange Farbe etwas Champagner Veuve Clicquot, Eigentum von LVMH, ist nicht exklusiv. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat tatsächlich zugunsten des deutschen Supermarktriesen entschieden und festgestellt, dass die orange Farbe der historischen Champagnermarke, es ist nicht markant genug in allen EU-Ländern als gültige Marke gelten. Der Streit betraf die Nutzung dieser Marke durch Lidl Beschriften Sie Ihre Sektflaschen in seinen Filialen verkauft.

Für LVMH profitiert Lidl von der Markenbekanntheit

LVMH hatte rechtliche Schritte eingeleitet wirft Lidl Ausbeutung vor Markenbekanntheit Champagner angemeldet und damit gegen die von der Muttergesellschaft im Jahr 2007 eingetragenen Rechte verstoßen. Im Jahr 2018 hatte das Europäische Markenamt (Euipo) dies getan Die französische Marke hatte recht, was bestätigt, dass Veuve Clicquot den europäischen Markenschutz aufrechterhalten kann. Für Euipo gab es ausreichende Beweise dafür, dass die orangefarbene Marke in ganz Europa weithin als Unterscheidungsmerkmal für Champagner anerkannt war, was ihr den Status einer eigenständigen Marke mit gültiger Eintragung verlieh. Der EU-Gerichtshof hob die bisherige Auffassung jedoch auf.

Lidls Position

Das von Lidl vertretene Argument war, dass die Marke von Veuve Clicquot seitdem ungültig sei Farben können als Marken eingetragen werden nur wenn Verbraucher aus allen Mitgliedstaaten dort sind als solche erkennen. Das Gericht akzeptierte dieses Argument und beharrte darauf, dass die Die orange Farbe ist nicht markant genug in allen EU-Ländern als gültige Marke gelten, insbesondere in Griechenland und Portugal.

Die Verwendung von Marken, die auf Produktform oder -verpackung sowie Farbe basieren, ist in der Lebensmittel- und Getränkeindustrie üblich und repräsentiert a Schlüsselelement in den Marketingstrategien von Unternehmen um Ihr Produkt zu differenzieren und im Vergleich zur Konkurrenz attraktiver zu machen.

Der Fall der Schokoladenhasen

Ein ähnlicher Fall wie Veuve Clicquot betrifft die Marke, die auf der Form eines a basiert Lindt Schokoladenhase. Auf europäischer Ebene wurde diese Marke mangels Unterscheidungskraft für ungültig erklärt, vom Schweizer Bundesgericht jedoch für gültig befunden, das die Produktion und den Vertrieb der Schokoladenhasen der deutschen Supermarktkette Lidl wegen Eingriff in die Marke Lindt in Anbetracht der Ähnlichkeit verbot der Produkte.

Der Rechtsstreit zwischen Lidl und LVMH macht auf die Herausforderungen und Komplexitäten des Systems aufmerksam Markenregistrierung in Europa, insbesondere in Bezug auf Unterscheidungszeichen, die auf Farbe oder anderen nichttraditionellen Elementen basieren.

Veuve-Clicquots Meinung

Laut Veuve-Clicquot wurde in der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union einerseits sicherlich davon ausgegangen, dass es vor Februar keine ausreichenden Beweise dafür gegeben habe, dass die gelb-orange Farbe in Griechenland und Portugal als Marke wahrgenommen worden sei 12 1998 (d. h. vor dem Tag der Einreichung des Antrags auf Eintragung der Farbmarke), andererseits jedoch hat die Marke überhaupt nicht gelöscht. Stattdessen verwies es die Angelegenheit an die Beschwerdekammer des EUIPO mit dem Ziel zu prüfen, ob diesbezüglich in der Zeit zwischen dem Anmeldetag der Farbmarke (1998) und dem Tag der tatsächlichen Eintragung ausreichende Beweise vorgelegt worden waren der selbst (2006).

Seit dem Berufungskommission hat eine solche Prüfung nicht durchgeführt und es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Beschwerdekammern davon ausgehen, dass im genannten Zeitraum bereits ausreichende Beweise für den Erwerb der Unterscheidungskraft der Marke erbracht wurden. In diesem Fall wird die Gültigkeit der Marke vollständig und weiter bestätigt.

In der Zwischenzeit ist zu beachten, dass die Farbmarke „jaune-orangé“, EU-Registrierungsnummer 747949, weiterhin gültig registriert ist. Zweitens, Gegen die Entscheidung des Gerichts kann Berufung eingelegt werden, da Veuve Clicquot die Motivation für diese Entscheidung in mehrfacher Hinsicht für absolut fragwürdig hält. Auch für den Fall, dass die Marke gelöscht werden sollte, muss berücksichtigt und klargestellt werden, dass dies auch auf der Ebene der formellen Eintragung der Fall sein kann in ein Bündel nationaler Marken umgewandelt, in den verschiedenen Mitgliedstaaten der Union und bleibt somit gültig und durchsetzbar.

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