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Landwirtschaft und Sicherheit: Italien auf dem Weg zur Ratifizierung der Genfer Konvention

Ein CNEL-Gesetzesentwurf zur Ratifizierung des Übereinkommens über Sicherheit und Gesundheit in der Landwirtschaft, der 2001 angenommen, aber in unserem Land immer noch ignoriert wurde, landet im Ausschuss des Repräsentantenhauses

Landwirtschaft und Sicherheit: Italien auf dem Weg zur Ratifizierung der Genfer Konvention

Seitdem sind fast 20 Jahre vergangen Übereinkommen über Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Landwirtschaft, im Juni 2001 in Genf von der ILO (Internationale Arbeitsorganisation) verabschiedet, und erneut Italien hat es nicht ratifiziert.

Abschließend wird die Angelegenheit zur Kenntnis gebracht Kamera, in den Kommissionen für auswärtige Angelegenheiten und Landwirtschaft, auf Anregung von ein Gesetzentwurf von Cnel der die Aufmerksamkeit der Regierung und des Parlaments auf die im Konvent behandelten Fragen lenkt, vor allem auf die Frage Sicherheit am Arbeitsplatz, auch angesichts der sehr langen Zeitspanne (genauer gesagt neunzehn Jahre), die seit seiner Verabschiedung vergangen ist.

zweite Inail-Daten auf der Grundlage der eingegangenen Beschwerden zusammengestellt, Unfälle bei landwirtschaftlichen Arbeiten sie beliefen sich im Jahr 2018 auf 33.677, davon 144 mit tödlichem Ausgang. Und die ersten Daten für 2019 deuten auf einen Anstieg von 9,3 % hin und zeigen, dass landwirtschaftliche Arbeiten nach wie vor zu den riskantesten gehören.

Mit der Ratifizierung des Übereinkommens übernimmt der italienische Staat die Verpflichtung zur Umsetzung nationale Maßnahmen zur Förderung von Gesundheit und Sicherheit im Agrarsektor, Neben Inspektionswerkzeuge die hilfsweise auch anderen Bereichen der Gebietsverwaltung übertragen werden können.

Die Konvention listet auf die Pflichten des einzelnen Arbeitgebers, die dafür verantwortlich sind, durch ihr Verhalten Unfälle zu vermeiden. Angesichts dieser Pflicht des Arbeitgebers wird den Arbeitnehmern das Recht zuerkannt, über die getroffenen Sicherheitsmaßnahmen und die mit neuen Technologien verbundenen Risiken informiert zu werden.

Sie lassen sich auch nieder Besondere Schutzmaßnahmen für Zeit- und Saisonarbeiter, auf die Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen bei gleichen Pflichten und unter Gewährleistung einer angemessenen Unterbringung ausgeweitet werden müssen.

Von Bedeutung das Recht der Landarbeiter, der Gefahr zu entkommen vertreten durch ihre Arbeit, wenn sie begründeten Anlass zu der Annahme haben, dass eine unmittelbare und ernsthafte Gefahr für ihr Leben oder ihre Gesundheit besteht, und ihren Vorgesetzten unverzüglich zu unterrichten, ohne dass dies zu einer Benachteiligung führt.

Das Mindestalter für die Beschäftigung in der Landwirtschaft ist im Übereinkommen a festgelegt achtzehn Jahre, aber die nationale Gesetzgebung oder die zuständige Behörde können nach Rücksprache mit den Verbänden, die die betroffenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vertreten, die Fertigstellung der Arbeiten ab dem Alter von genehmigen XNUMX Jahrevorausgesetzt, dass eine entsprechende Vorschulung erfolgt und die Sicherheit und Gesundheit junger Arbeitnehmer umfassend geschützt ist.

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