Wir haben uns entschieden, ein 50ccm Moped zu kaufen. Wir finden einen, gebraucht, zu einem guten Preis. Sobald eine Einigung mit dem Verkäufer erzielt wurde, muss der Kauf nur noch mit der Eigentumsübertragung formalisiert werden. Es gibt zwei Möglichkeiten, wie wir die Operation abschließen können: bei der örtlichen DMV; bei einem autorisierten Servicecenter oder einer Autowerkstatt.
Falls wir uns für die Agentur oder das Servicecenter entscheiden, dauert der Vorgang einige Minuten, kostet uns aber einen Betrag zwischen 130 und 150 Euro. Wollen wir diesen Aufwand dagegen lieber vermeiden, etwa weil das Moped relativ günstig ist und neben den Anschaffungskosten sowieso immer die Nebenkosten anfallen (Versicherung, Inspektion etc.), müssen wir uns an das Zivilamt wenden Motorisierung (MC). Das Verfahren wird etwas länger dauern, aber wir sparen etwa hundert Euro. Da weder die Bürgerliche Motorisierung noch die ministerielle Seite "Das Autofahrerportal", die theoretisch zur Information der Bürger verwendet wird, diesbezüglich genaue Informationen bieten, kann es sinnvoll sein, das gesamte Verfahren zusammenzufassen.
Was soll der Verkäufer tun?
Der erste Unterschied zwischen dem Kauf eines Autos oder Motorrads und dem Kauf eines Mopeds besteht darin, dass letzteres nicht im PRA (Public Automobile Register) eingetragen ist. Es ist daher ohne Eigentumsbescheinigung. Die Besonderheit des Mopeds besteht nämlich darin, dass es durch eine auf das Fahrzeug bezogene Bescheinigung über den Verkehr mit dem Besitzer verbunden ist, die jedoch einem persönlichen Nummernschild entspricht. Das bedeutet, dass das Kennzeichen am Ende des Verkaufs beim Vorbesitzer verbleibt, der es für ein anderes auf seinen Namen zugelassenes Moped wiederverwenden kann. Allerdings ist ein Formakt erforderlich, die „Mitteilung der Stilllegung des Kleinkraftrads“. Um es zu erhalten, muss der Verkäufer zum Mopedbüro der örtlichen Zivilmotorisierung gehen oder eine vertrauenswürdige Person - oder den Käufer selbst - beauftragen und sicherstellen, dass das Mopedbüro am gewählten Ort vorhanden ist (dies ist nicht immer der Fall ). In jedem Fall muss beim MC eine Kopie des Personalausweises und der Steuernummer des Verkäufers vorgelegt und das Formular ausgefüllt werden. Formular TT2118 und dieBefestigung 2-bis. Der Verkäufer trägt keine Kosten für diese Verfahren.
Was soll der Käufer tun?
An dieser Stelle sind die vom Verkäufer zu zahlenden Gebühren abgeschlossen. Der Ball geht zum Käufer. Zunächst muss er Rechnungen zugunsten des "Ministeriums für Infrastruktur und nachhaltige Mobilität" bezahlen. Bis Februar 2021 konnte dieser Vorgang in einem Postamt mit speziellen vorgedruckten Postscheinen durchgeführt werden. Mit der Reform der öffentlichen Verwaltung muss die Zahlung nun online über die PagoPA-Plattform erfolgen.
Erfreulicherweise ist „Das Autofahrerportal“ bei diesen administrativen Aufgaben effizienter: Es stellt a Video-Tutorial wie man sich auf der Plattform bewegt.
Konkret sind die zu bezahlenden Einzahlungsscheine: nein. 4028 zum Preis von 32,00 Euro; Dann. 9001 für 10,20 Euro und falls ein neues Nummernschild passend zum gekauften Mofa benötigt wird, die Nr. 121012 für 13,58 Euro. Im schlimmsten Fall belaufen sich die Kosten also auf 55,78 Euro.
Nachdem die Zahlungsbescheinigungen ausgedruckt wurden, muss der Käufer diese immer zusammen mit der Kopie seines Dokuments, seiner Steuernummer und der beglaubigten Kopie der „Bescheinigung über die Aussetzung des Mopeds“ zum Mopedbüro des örtlichen MC bringen. vom Verkäufer an ihn geliefert. Gleichzeitig muss er das gleiche Formular TT2118 ausfüllen, aber in diesem Fall für die Ausstellung der aktualisierten Verkehrsbescheinigung und möglicherweise des Nummernschilds, wenn wir unseres nicht haben.
Zu diesem Zeitpunkt wird die Zivilmotorisierung die aktualisierte Bescheinigung über den Verkehr ausstellen und wir werden in jeder Hinsicht die neuen Eigentümer des Mopeds.