Der Sommer ist vorbei Taxman. Nach der Pause Mitte August tauchen die Premieren wieder auf Steuerfristen: Heute, Montag, 21. August, beginnen wir erneut mit 148 Zahlungen, am 31. August sind dann weitere 40 Zahlungen im Zusammenhang mit der Einkommensteuer an der Reihe. Für insgesamt 188 Fristen in 10 Tagen. Von der Mehrwertsteuer bis zum Irpef, von Ires bis zum Irap und über den Trockencoupon – schauen wir uns an, was die fiskalischen Dringlichkeiten für August sind.
Direkte Steuern (Irpef, Ires, Irap und Dry Coupon)
Ganz oben auf der Liste steht der zentrale Termin zwischen dem Steuersystem und dem Steuerzahler: die Zahlung von Steuern gerichtet für diejenigen, die sich für eine Ratenzahlung entschieden haben. Von Irpef über die verschiedenen in den einzelnen Gebieten vorgesehenen Zusatzsteuern bis hin zum Trockencoupon und für die Geschäftswelt auch Ires und Irap. Für Quellensteuerpflichtige sind 30 Zahlungen der im Vormonat geleisteten Quellensteuern vorgesehen: von Einbehaltungen auf verschiedene Zins- und Kapitalerträge bis hin zu solchen, die Preise und Gewinne betreffen.
Mehrwertsteuerpflichten
Zu den wichtigsten Ernennungen gehört die vonIva Wer sich für die vierteljährliche Lösung entschieden hat, muss die für das zweite Quartal 2023 fällige Steuer mit einer Erhöhung um 1 % zahlen. Die Mehrwertsteuer wartet auch auf die monatlichen Steuerzahler für die Abrechnung und Zahlung der Steuer für Juli.
INPS-Zahlungen
Auch die zweite Rate läuft heute aus INPS-Festbeiträge für Handwerker und Händler (Satz von 24 % bzw. 24,48 %, während der Satz für Mitarbeiter unter 21 Jahren 23,25 % für Handwerker und 24,73 % für Händler beträgt).
Die Themen Jes
Rufen Sie am 21. August das i Isa-Themen und an Steuerzahler, die die Pauschalregelung anwenden und sich dafür entschieden haben, die Einkommensteuer in Raten mit einer Erhöhung um 0,40 % zu zahlen. Für sie ist dies der zweite Teil.
Kommende Steuerfristen
Die Fristen für den laufenden Monat enden nicht nur mit dem heutigen Termin. Wie bereits erwähnt, lauert eine weitere Zahlungsrunde, mit der sich der Steuerzahler bis Ende August auseinandersetzen muss. In diesem Fall muss man an weitere 40 Posten denken, die ebenfalls mit der Zahlung der Steuern für das Jahr 2022 (zuzüglich der Hinzurechnung des ersten Vorschusses für 2023) zusammenhängen, für die eine Ratenzahlung beantragt wurde. Am 25. August geht es ans Versenden Intrastat-Listen für innergemeinschaftliche Unternehmer mit monatlicher Verpflichtung (berücksichtigter Monat ist der Juli für den Verkauf von Waren und Dienstleistungen an EU-Staaten).