Neuigkeiten für mich Selbstständige. Mit den neuen Reformen kommt das zweijährige Präventivvereinbarung was den Steuerzahlern die Gründung ermöglicht im Voraus und für zwei Jahre ihre Steuerabkommen.
Die Vereinbarung betrifft Steuerpflichtige, die über eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verfügen und in der Wirtschaft, Kunst oder Beruf tätig sind, unabhängig davon, ob sie die Pauschalsteuerregelung oder die synthetischen Zuverlässigkeitsindizes anwenden.
Der Mitgliedschaftsvorschlag wird erstellt verfügbar durch das Finanzamt bis April 2024 (läuft am 15. März aus und ist voll funktionsfähig), so dass Steuerzahler dies tun können Beitritt bis Juli 2024 und in den Folgejahren bis Juni.
Daher ein Pakt mit den Selbstständigen über die Einkommen, die dadurch möglich sind ein möglicher Umsatz von 760,5 Millionen Euro in die Staatskasse.
Die Maßnahme wird derzeit vom Ministerrat geprüft und ist eine der Gesetzesverordnungen zur Umsetzung der Bestimmungen des Steuerdelegationsgesetzes. Der Text, der heute im Ministerrat eintrifft, wird dann den Kammern zur Stellungnahme vorgelegt, bevor er bereits im nächsten Jahr endgültig verabschiedet und in Kraft tritt.
Modernisierung des Steuersystems
Die Maßnahmen sind Teil des Gesetzesdekrets zur Umsetzung der Steuerdelegation und zielen auch darauf ab das Steuersystem modernisieren, und nutzt auch neue Technologien zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung.
Das neue Instrument der alle zwei Jahre stattfindenden Vorsorgevereinbarung für Selbstständige soll auch zu einem höheren Bargeldaufkommen von 760,5 Millionen Euro führen: Für 748,1 werden 2024 Millionen und für 12,3 2025 Millionen erwartet Budget.
Das Verhältnis zum Steuerzahler
Die neue Umsetzung der Fiskaldelegation fördert a stärkere Einbindung der Steuerzahler, insbesondere im Beurteilungsverfahren. Ziel ist die Etablierung eines verbindlichen präventiven Dialogs zwischen Steuerverwaltung und Steuerpflichtigen, der diesen eine aktive Beteiligung ermöglicht. Zum Beispiel muss die Agentur der Einnahmen dies tun im Falle einer Untersuchung und Meldung einen Dialog einleiten, sodass Steuerzahler sofort beitreten und teilnehmen können. Beteiligt sich der Steuerpflichtige, wird der Bußgelder werden um 50 % gesenkt.
Erstmitgliedschaft bis April 2024
Der Eckpfeiler des neuen Textes ist das Präventivabkommen, das es den Steuerzahlern ermöglichen wird zwei Jahre im Voraus festlegen ihre Steuerabkommen. Die Revenue Agency wird den Vorschlag unterbreiten Mitgliedschaft bis April 2024 (läuft am 15. März aus und ist voll funktionsfähig). Steuerzahler können bis Juli 2024 und in den Folgejahren bis Juni beitreten.
Die Hindernisse, die den Zugang zur Vereinbarung verhindern
Die neuen Bestimmungen enthalten Kriterien zur Sicherstellungtransparente Anwendung. Wenn beispielsweise die Daten in der Steuererklärung nicht mit den zuvor mitgeteilten übereinstimmen, kann dies dazu führen, dass die Einsicht in den Vergleich mit den Gläubigern ausgeschlossen ist.
Steuerzahler unterliegen den Indizes von Finanzielle Zuverlässigkeit, sogenannte Altsektorstudien, müssen jedoch eine haben Punktzahl von mindestens acht um die Vereinbarung einzuhalten. Wer schlechter abschneidet, muss Aktualisieren Sie die Daten der Steuerverwaltung.
Auch Steuerzahler sie dürfen keine Steuerschulden haben oder haben diejenigen über 5.000 Euro erlöschen. ausgeschlossen aus den vereinbarten auch diejenigen, die sie haben keine Erklärungen abgegeben Einkommensverluste erlitten haben oder wegen Straftaten wie „Betrugsdeklaration unter Verwendung von Rechnungen oder anderen Dokumenten für nichtexistente Transaktionen“ verurteilt wurden.
Mehr Technologie, hier kommt künstliche Intelligenz
Dann kommt die Technologie zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung. Tatsächlich umfassen die neuen Maßnahmen auch dieEinsatz von Technologie fortgeschritten, insbesondere diekünstliche Intelligenzfür vorher analysieren riskante Verhaltensweisen. Daher ist mit einer Überarbeitung der Datenschutzbestimmungen zu rechnen.
Es wird auch gestärktIntegration von Datenbanken, wodurch die Revenue Agency auf Informationen aus öffentlichen Archiven und Registern zugreifen kann.
Steuermeldungen über digitales Domizil
Le Steuerbescheide, einschließlich Zahlungsbescheiden und Steuerbescheiden, können auch über eine digitale Adresse an den Steuerpflichtigen gesendet werden, mit der Möglichkeit einer zweiten Zusendung bei vollem Posteingang. Darüber hinaus beginnen die Zahlungsfristen und die Verfalls- bzw. Verjährungsfristen, sobald die Mitteilung im zertifizierten E-Mail-Posteingang (PEC) des Steuerpflichtigen eingegangen ist.