Warum nicht immer und auf jeden Fall die Lösung der Fernmontage von Eigentumswohnungen übernehmen, dank der Videokonferenzen jetzt für jedermann erreichbar? Die schwierige Erfahrung des Coronavirus hat diese Entscheidung über viele Wochen hinweg erzwungen, die des Verbots von Treffen sowohl an öffentlichen als auch an privaten Orten, aber die Vorteile von Online-Meetings sind unbestreitbar und können ganz schön vereinfachen das Leben eines jeden von uns.
Die erzwungene Isolation hat uns zu einer umfassenderen Nutzung des Personalcomputers und des Internets angespornt. Videolinks haben Einzug gehalten und wir haben festgestellt, dass nichts so schwierig ist und dass es sich sehr oft lohnen kann, unsere Gewohnheiten auch nach dem Ende des Covid-19-Notstands zu ändern. Technologie hilft uns. Die Systeme für eine Videokonferenz organisieren Mit relativer Leichtigkeit mangelt es ihnen nicht. Sehr oft finden wir sie bereits installiert und bereit in Form einer App auf unserem PC oder Mobiltelefon.
Bei Eigentumswohnungsversammlungen reicht es aus, sich mit den Mitteln auszustatten, über die wir sehr oft bereits verfügen, mit der Kenntnis der Regeln, die heute die vollständige Nutzung dieser Lösung ermöglichen, wenn auch mit Vorsicht ist geboten. Ohne den Anspruch zu erheben, das Thema in wenigen Zeilen zu erschöpfen, finden Sie hier die Antworten auf zehn grundlegende Fragen.
Ist es möglich, die Wohnungseigentumsversammlung online durchzuführen?
Ja, die Antwort ergibt sich aus einer Reihe von Überlegungen, ausgehend von der analogen Anwendung des Kunstinhalts. 2370 co. 4 cc zur Eigentumswohnungssache (die Firmengesetz es erlaubt sogar die Teilnahme an der Versammlung mittels Telekommunikation), sofern die Wohnungseigentumsordnung diese Art der Versammlung nicht ausdrücklich verbietet.
Wir müssen die Wohnungseigentumsordnung ändern?
Nein, es sei denn, das Online-Meeting ist ausdrücklich oder stillschweigend untersagt.
Ist es notwendig, die Sitzung an einem physischen Ort einzuberufen?
Nach Meinung einiger ja, nach Meinung des Autors nein. Die Vorschrift, die die Einberufung regelt (Art. 66 der Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches), bezieht sich auf die Notwendigkeit, den Ort und die Zeit der Versammlung anzugeben, ohne jedoch zu präzisieren, dass es sich um einen physischen oder „virtuellen Ort“ handeln muss ".
Kann die Versammlung neben einer virtuellen auch „auch“ an einem physischen Ort einberufen werden?
Kurz gesagt: Ja, für die derzeit geltenden Regeln zur Reduzierung der Ansteckung durch COVID-19 nein.
Was passiert, wenn eine oder mehrere Eigentumswohnungen keinen Internetanschluss haben?
Alle Eigentumswohnungen müssen teilnehmen können. Wenn also jemand keinen Internetanschluss und/oder kein Smartphone hat und nicht beabsichtigt, seinen Zustand zu ändern, bleibt nur noch die Möglichkeit zu vermuten „Telefon“-Verbindungoder auf das Instrument der Delegation zurückgreifen.
Ist es notwendig, die Besprechung aufzuzeichnen?
Nein. Im Gegenteil würde eine Registrierung zu erheblichen datenschutzrechtlichen Komplikationen führen, da die Registrierung gemäß der DSGVO (Europäische Verordnung zum Schutz personenbezogener Daten) verarbeitet und gespeichert werden muss.
Wie stellt man die Identität von Personen fest, die online intervenieren?
Genau so, wie es bei der traditionellen Wohnungseigentumsversammlung gewährleistet ist. Wenn der Vorsitzende die Teilnehmer nicht persönlich kennt, kann er die Vorlage eines Ausweises verlangen und gegebenenfalls die schriftliche Vollmacht (bei Anwesenheit einer delegierten Person) auch elektronisch einholen.
Wie wird der Inhalt der online gefassten Beschlüsse erfasst?
Durch die Erstellung schriftlicher Protokolle, die vom Präsidenten und dem Sekretär unterzeichnet werden, genau wie bei „traditionellen“ Sitzungen.
Wie können Sie einen Beschluss anfechten, der während eines Online-Meetings gefasst wurde?
Mit traditionellen Methoden, gemäß und durch die Wirkung der Kunst. 1137 des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Können wir nach dem Ende des COVID-19-Notstands zu den traditionellen Versammlungen zurückkehren?
Sicher ja, aber die Online-Versammlung repräsentiert die Gegenwart und die Zukunft. Sie müssen Ihr Zuhause nicht mehr verlassen, um an Wohnungseigentumsversammlungen teilzunehmen, es sei denn, Sie möchten dies.
Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Antworten auf die oben genannten zehn Fragen das Ergebnis viel komplexerer und detaillierterer rechtlicher Überlegungen sind, die vor allem im Fehlen relevanter und/oder legitimer Rechtsprechung zum Ausdruck kommen, wird empfohlen, mit der Einberufung der Online-Sitzungen fortzufahren mit Die Beraterunterstützung auf Eigentumswohnungsangelegenheiten spezialisierte Anwälte, um das Risiko einer Beeinträchtigung des Wohnungseigentumsrechts sowie der Anfechtung von Beschlüssen zu verringern.