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Der Finanzbeamte kommt aus dem Urlaub zurück und kassiert: Hier finden Sie alle Steuerfristen vom 20. bis 31. August

Die Sommerpause ist vorbei und die Steuerbehörden sind wieder bei Kasse: Heute, am 20. August, müssen sich Millionen Steuerzahler mit 119 Steuerfristen auseinandersetzen, darunter die Zahlung der Mehrwertsteuer für Juli und das zweite Quartal 2024

Der Finanzbeamte kommt aus dem Urlaub zurück und kassiert: Hier finden Sie alle Steuerfristen vom 20. bis 31. August

La Die Sommerpause ist vorbei und das Taxman nimmt seine Aktivitäten mit voller Geschwindigkeit wieder auf. Heute, Dienstag August 20Millionen von Steuerzahlern stehen vor einem arbeitsreichen Tag 119 Steuerfristen. Doch damit nicht genug: Bis Ende des Monats werden weitere Verpflichtungen erwartet. Es ist Zeit, aufgeschobene Zahlungen und Verpflichtungen, die im Laufe des Sommers entstanden sind, nachzuholen.

Die Steuerfristen sind Dienstag, 20. August

Während der Pause, die die Fristen für Erklärungen und Zahlungen vom 1. bis 19. August ausgesetzt hat, markiert der 20. August eine intensive Erholung. Die Steuerzahler müssen dafür aufkommen jährliche Einkommenssteuern: Wer sich für eine Ratenzahlung entschieden hat und die erste Rate bis zum 1. Juli geleistet hat, muss die dritte Rate zuzüglich 0,50 % Zinsen zahlen, wer sich für eine Ratenzahlung bis zum 31. Juli entschieden hat, muss die zweite Rate zuzüglich 0,18 % zahlen 0,40 %, wobei zuvor eine Erhöhung von XNUMX % angewendet wurde.

Ebenso müssen Kunden, die mehr als 5.000 Euro pro Monat an Gelegenheitsmitarbeiter, Haustürverkäufer, koordinierte und kontinuierliche Mitarbeiter und andere Arbeitnehmer mit Beitragspflichten gezahlt haben, die Zahlung leisten Sozialversicherungsbeiträge für den Vormonat. Bei einer koordinierten und kontinuierlichen Zusammenarbeit wird der Beitrag zwischen dem Kunden und dem Mitarbeiter im Verhältnis 2/3 bzw. 1/3 aufgeteilt.

Darüber hinaus die Einheiten, die verwalten kurze Mietverträge muss die Quellensteuer von 21 % auf die im Vormonat erhobenen Gebühren über das Formular F24 elektronisch entrichten. Steuerzahler mit monatlicher Umsatzsteuer sind außerdem verpflichtet, die für Juli fällige Steuer unter Verwendung des Steuercodes 6007 zu zahlen.

Der 20. August ist auch die Zahlungsfrist der Vergnügungssteuer Bezogen auf den Monat Juli. Die Beteiligten müssen das F24-Formular elektronisch nutzen und bei einem Nullsaldo über „F24 Web“ oder „F24 Online“ versenden. Ansonsten können Sie die Online-Banking-Angebote von Banken und anderen Zahlungsdienstleistern nutzen.

Die Fristen sind vom 26. bis 31. August

Der 26. August ist die Frist für die elektronische Übermittlung der Übersichtslisten der innergemeinschaftlichen Vorgänge. Steuerzahler, die im Monat Juli Waren zwischen Ländern der Europäischen Union verkauft oder gekauft oder Dienstleistungen von EU-Unternehmen geliefert oder erhalten haben, müssen die Formulare Intra 1-bis und Intra 2-bis für Waren ausfüllen und einsenden Intra-1-Quartal- und Intra-2-Quartal-Modelle für Dienstleistungen. Diese Kommunikation ist unerlässlich, um die korrekte Rückverfolgbarkeit von Transaktionen zwischen EU-Mitgliedstaaten sicherzustellen.

Il 30 August stellt für mehrere Kategorien von Steuerzahlern eine entscheidende Frist dar:

  • Isa-Steuerzahler: Wer die Synthetic Indices of Fiscal Reliability (ISA) nutzt, muss die Einkommenssteuern und IRAP für das Jahr 2023 sowie die erste Vorauszahlung für das Jahr 2024 zahlen. Erfolgt die Zahlung nicht bis zum 31. Juli, erfolgt eine Erhöhung um 0,40 %. Diese Frist gilt auch für diejenigen, die das Pauschalsatzsystem und andere ISA-ähnliche Systeme übernehmen. Bitte beachten Sie, dass der Zuschlag nur dann anfällt, wenn die Zahlung nach dem 31. Juli erfolgt.
  • MwSt.-Saldo 2023: Steuerzahler, die bis zum 2023. März 18 die Mehrwertsteuer für 2024 nicht gezahlt haben, müssen die Zahlung bis zum 30. August leisten, wobei für jeden Monat der Verzögerung ein Zuschlag von 0,40 % gilt. Wenn jedoch die im Einkommensformular 2024 angegebenen Schulden und Guthaben verrechnet werden und die Guthaben die Schulden übersteigen, entfällt die Erhöhung. Übersteigen die Schulden jedoch die Kredite, gilt die Erhöhung um 0,40 % nur für die Differenz.

Schließlich ist die 31 August ist die Frist für zwei wesentliche Erfüllungen:

  • IOSS-Mehrwertsteuererklärung: Steuerzahler, die im IOSS-System registriert sind, müssen die Mehrwertsteuererklärung für Fernverkäufe importierter Waren mit einem Wert von höchstens 150 Euro einreichen. Die Einreichung muss elektronisch über das Ioss-Portal erfolgen.
  • Mehrwertsteuerzahlung für importierte Waren: muss mit dem Formular F24 für Fernverkäufe von importierten Waren aus Nicht-EU-Ländern erfolgen, bezogen auf den Vormonat. Bei dieser Zahlung handelt es sich um Transaktionen, für die im Vormonat Steuern fällig wurden.

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