Mieten: Der Mieter zahlt nicht? Schützen wir uns so
Um den Verzugsschaden zu begrenzen, empfiehlt es sich, bereits bei Vertragsabschluss durch Aktivierung einer Reihe von Garantien vorzusorgen. Rückgriff, wenn möglich, auf einen Bürgen, vorzugsweise Bank oder Versicherung.